Hinweis für Hundehalter
Sparte: Recht & OrdnungDenkt ja nicht, liebe Hundehalter, dass Euch die Wiesenbesitzer die Hinterlassenschaften Eurer Lieblige so einfach streitig machen können!
Mitnichten1
Die Häufchen bleiben Euer Eigentum!
Beweis:
"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
Mitnichten1
Die Häufchen bleiben Euer Eigentum!
Beweis:
"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
Waldschratt - 22. Dez, 21:23