7
Okt
2006

Datensammelwut #2

Sparte: Recht & Ordnung

Passend zu meinem Datensammelwut-Eintrag kam gerade folgende Tickermeldung:

"... (DTPA) DRESDEN: Sachsens Staatsminister Hermann Winkler hat sich dafür ausgesprochen, die Grenzkontrollen zwischen alten und neuen EU-Staaten erst aufzuheben, wenn das Schengen-Informationssystem II (SIS-II) leistungsbereit aufgebaut ist.

"Es muss dabei bleiben, dass die Personenkontrollen an den Binnengrenzen zu Tschechien und Polen erst aufgehoben werden dürfen, wenn die betreffenden neuen Mitgliedstaaten sämtliche Schengen-Sicherheitsstandards in Bezug auf die Außengrenzsicherung erfüllen. Bei der Sicherheit an den Grenzen geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Das gilt im beiderseitigen Interesse. Sachsen als einziges Bundesland mit zwei ehemaligen EU-Außengrenzen wäre von einer Aufweichung der Sicherheitsbestimmungen besonders stark betroffen. Ich bin daher auch gegen halbgare Zwischenlösungen. Das Vertrauen der Bürger in die Europäische Union hat viel damit zu tun, dass sich die Bürger trotz offener Grenzen sicher fühlen. Die Einrichtung des Schengener Informationssystems (SIS) der zweiten Generation war und ist daher eine unabdingbare Voraussetzung für die Beseitigung der Grenzkontrollen."


Bei SIS handelt es sich um ein Informationssystem, welches den EU-Mitgliedstaaten Informationen über die Bürger einheitlich, also gleich welchen Staates gleich welchem Staat, zur Verfügung stellt.

Oder, wie es im Fachtext heißt:

"... Das SIS ist ein Informationssystem, das den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten den Zugang zu Informationen über bestimmte Personengruppen und Arten von Sachen ermöglicht. Es stellt somit eine wesentliche Bedingung des reibungslosen Funktionierens des Raums der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts dar und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Bestimmungen betreffend die Freizügigkeit (Titel IV des Vertrags) in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die polizeiliche Zusammenarbeit (Titel VI des Vertrags). Das gegenwärtige SIS ist für 18 Staaten ausgelegt (die 15 Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und ggf. ein weiteres Mitglied). ..."

Das derzeitige SIS (SIS I) ist bereits technisch und technologisch veraltet, deshalb:

"...Die Einrichtung des SIS der zweiten Generation ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Beteiligung der künftigen Mitgliedstaaten an einem Raum der Sicherheit, in dem keine Binnengrenzen bestehen. Im Anschluss an die Ratstagung vom 28. und 29. Mai 2001, auf dem die Entwicklung des SIS II bis zum Jahr 2006 als vorrangige Aufgabe bekräftigt wurde, hat die Kommission die Verantwortung für die Finanzierung sowie die Entwicklung des SIS II übernommen (die ihr auf Grund ihrer Zuständigkeiten für die Ausführung des Gemeinschaftshaushalts zugewiesen werden). ..."

Soso, die Kommission hat also die "Verantwortung für die Finanzierung" übernommen - na da bin ich aber froh! Ich hatte schon den Verdacht, der Rat beschließt und wir bezahlen die Zeche...

Und wer soll denn nun wissen, was ich in meinem Handgepäck mitführe und wen ich von meinem Handy aus angerufen habe?

"... Deshalb muss bestimmt werden, welche Behörden Zugang zu dem System erhalten (Justizbehörden der Mitgliedstaaten, aber auch Europol , Eurojust , Sicherheitsdienste usw.). Die neuen Datenkategorien sind ebenfalls festzulegen. ..."

Sicherheitsdienste also auch, prima! Da kann ich also fix den "schwarzen Sheriff" in unserem Wohngebiet fragen, wenn ich mal vergessen habe, wo ich wohne... Bloß - mein Nachbar ist bei der "Sächsischen Sicherheitswacht", einer überegionalen Einrichtung, die auch für die Ordnungsämter der Kommunen Aufgaben wahrnimmt wie z.Bsp. "Knöllchen" verteilen oder mancherorts sogar Radarkontrollen durchführt... Erfährt mein Nachbar also jetzt auch. dss ich keine Kreditkarte besitze, weil ich "nicht kreditwürdig" bin? Das wäre das gefundene Latsch~ und Tratschfutter für seine Frau...

"...Ansonsten ist es erforderlich, dass das SIS sich von dem Europol-Informationssystem unterscheidet, das 2002 eingerichtet wird. Schwerpunkte müssen die Prävention und Erkennung von Bedrohungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und weniger die Ermittlung im Bereich der organisierten Kriminalität sein. ..."

Moment mal - "Europol-Informationssystem"? Da klingelt doch was im Hinterstübchen... Und davon soll sich nun das "neue" alte System "SIS II" unterscheiden? Warum? Offensichtlich haben doch beide Systeme die Aufgabe, zur "Aufrechterhaltung einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit" beizutragen!

Es könnte aber auch sein, dass hier zum Einen (Beamten~) Arbeitsplätze geschaffen werden und zum Anderen die Datenschützer bald nicht mehr durchsehen - weiß doch "Otto Normalverbraucher" längst nicht mehr, welche Daten von ihm wo gespeichert werden...

Aber in diesem SCADPlus-Artikel steht ja noch viel mehr!

"... Mit Blick auf die Anwendung der Bestimmungen zur Freizügigkeit wird sich die Entwicklung des SIS in mehrerer Hinsicht, insbesondere zur Garantie der Dokumentenechtheit und dem Aufspüren von illegal aufhältigen Personen, als nützlich erweisen. ..."

Naja, das wird ja dann die Praxis zeigen, ob das wirklich so ist - ich habe da meine Zweifel! Gut, der Eulenspiegel forderte unlängst eine Greencard für die Einreise E. Stoibers nach Berlin, aber sonst? "Illegal aufhältige Personen" gibt es immer weniger, da Deutschland nicht mehr lukrativ genug ist, wie die Zahlen des BMI belegen. Und bei einer weiteren Liberalisierung des Zuwanderungsrechtes kommen die paar dann bald ganz legal zu uns!

Eigentlich geht der Artikel noch weiter, viel weiter! Rechtsgrundlage, verwandte Rechtsakte, operative Verwaltung...

Doch nun habe ich keine Lust mehr, mein Tagespensum an gallesaftanregenden Neuigkeiten ist erst einmal gedeckt!

Wer mehr und im Original lesen will, bitte sehr! Einfach hier klicken!




Mit überwachtem Gruß!

Schleppi-Winkewinke! Maik
... doch bei all diesen Meldungen taucht in meinem Denkstübchen immer wieder ein Vergleich auf: Gemessen an diesem Ausmaß der Überwachung war die DDR ein Waisenknabe!


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Überwachung? Nein Danke!



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