Urteil: Schwangere muß Treppen steigen - Umzug zu teuer!
Sparte: Recht & Ordnung"Nürnberg (D-AH) - Selbst wenn das Treppensteigen in den 5. Stock eines Hauses für eine werdende Mutter beschwerlich sein möge, ist eine Schwangerschaft in der Regel noch kein ausreichender Grund, die Wohnung zu wechseln. Zumindest nicht, wenn der Staat die Kosten für den Umzug tragen soll. Mit dieser Entscheidung (Az. L 14 B 509/06) hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg jetzt den Eilantrag einer schwangeren Empfängerin von Arbeitslosengeld II auf Zahlung der Geschäftsanteile von 1.170 Euro sowie der Aufnahmegebühr von 75 Euro für eine neue 3-Zimmer-Wohnung zurückgewiesen.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wohnt die Frau bisher im 5. Geschoß eines Hauses, das keinen Fahrstuhl hat. "Die Heizung ist zu heiß und ich habe nicht mal eine Badewanne", beschwert sie sich. Damit sei die Wohnung für eine alleinerziehende Mutter mit Kind ungeeignet - vor allem aber das Treppensteigen unzumutbar, zumal sie Ischias habe.
Dem widersprachen die Sozialrichter: Eine gesetzliche Regelung, wie viele Treppen eine Schwangere im Krankheitsfall steigen dürfe, gäbe es nicht. "Selbst ein medizinischer Gutachter konnte dem Gericht nur darlegen, dass bei Ischiasbeschwerden und Schwangerschaft jeder Mensch eine andere Schmerzgrenze habe", erklärt Rechtsanwältin Prondzinsky-Kohlmetz. (Dass die Frau nicht zumindest für eine Übergangszeit die Treppen noch bewältigen könne, sei vor Gericht nicht glaubhaft gemacht worden. Damit bedürfe es keiner Eilentscheidung. "Zumal", wie die Richter feststellen, "das Kind noch gar nicht geboren ist."
Sagte ich schon einmal, dass ich unsere Gesetze wunderbar finde und sie ob ihrer Klarheit und ihrer Humanität geradezu liebe? Nein? Dann habe ich es wohl über lauter Fäuste-ballen selbst vergessen...
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wohnt die Frau bisher im 5. Geschoß eines Hauses, das keinen Fahrstuhl hat. "Die Heizung ist zu heiß und ich habe nicht mal eine Badewanne", beschwert sie sich. Damit sei die Wohnung für eine alleinerziehende Mutter mit Kind ungeeignet - vor allem aber das Treppensteigen unzumutbar, zumal sie Ischias habe.
Dem widersprachen die Sozialrichter: Eine gesetzliche Regelung, wie viele Treppen eine Schwangere im Krankheitsfall steigen dürfe, gäbe es nicht. "Selbst ein medizinischer Gutachter konnte dem Gericht nur darlegen, dass bei Ischiasbeschwerden und Schwangerschaft jeder Mensch eine andere Schmerzgrenze habe", erklärt Rechtsanwältin Prondzinsky-Kohlmetz. (Dass die Frau nicht zumindest für eine Übergangszeit die Treppen noch bewältigen könne, sei vor Gericht nicht glaubhaft gemacht worden. Damit bedürfe es keiner Eilentscheidung. "Zumal", wie die Richter feststellen, "das Kind noch gar nicht geboren ist."
Sagte ich schon einmal, dass ich unsere Gesetze wunderbar finde und sie ob ihrer Klarheit und ihrer Humanität geradezu liebe? Nein? Dann habe ich es wohl über lauter Fäuste-ballen selbst vergessen...
Waldschratt - 16. Dez, 02:34