Recht & Ordnung

28
Sep
2006

Programmierer des Zotob-Wurms verurteilt

Sparte: Recht & Ordnung

"Der Autor des Zotob-Wurms, der vergangenes Jahr unzaehlige Rechner befallen hatte, ist in Marokko zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Das BSI hatte damals ueber den Schaedling berichtet, der ungepatchte Windows 2000-Systeme infizierte und zu Botnetzen zusammen schloss. Windows 2000 wird gerade in Unternehmen noch immer haeufig verwendet. So befiel Zotob unter anderem Rechner von CNN, der New York Times und von Daimler-Chrysler.

Ein Komplize des 19-jaehrigen wurde zu einer einjaehrigen Haftstrafe verurteilt.




Quelle


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Regierungserklärung

Sparte: Recht & Ordnung

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble in der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, dem 28. September 2006



Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

In Deutschland leben heute zwischen 3,2 und 3,5 Millionen Muslime. Die meisten von Ihnen sind vor Jahrzehnten mit ihren Traditionen und Gewohnheiten, mit ihrer Religion und mit ihrer Kultur in dieses Land gekommen. Viele von ihnen haben, wie der Regisseur Fatih Akin es beschrieben hat, "vergessen, zurückzukehren". Der Islam ist Teil Deutschlands und Teil Europas, er ist Teil unserer Gegenwart und er ist Teil unserer Zukunft. Muslime sind in Deutschland willkommen. Sie sollen ihre Talente entfalten und sie sollen unser Land mit weiter voranbringen.

Um Perspektiven für die gemeinsame Zukunft zu schaffen, müssen wir versuchen, die Probleme zu lösen, die das Zusammenleben mit Muslimen in unserem Land belasten: Religionsunterricht in Koranschulen und an staatlichen Schulen, Kopftuch, Imamausbildung, die Rolle der Frauen und Mädchen, das Schächten - um nur ein paar Stichworte zu nennen. Nicht nur der Bundesregierung bereitet die hohe Arbeitslosigkeit insbesondere der Muslime der zweiten und dritten Generation, häufig als Folge eines zu niedrigen Qualifikationsniveaus, Sorge. Neben solchen Alltagsproblemen führt der islamistische Terror zu Ängsten und Argwohn in der Bevölkerung. Viele Muslime finden sich zu Unrecht unter einen Generalverdacht gestellt, ausgegrenzt und nicht voll in die deutsche Gesellschaft aufgenommen.

(Beifall des Abg. Hans-Michael Goldmann (FDP))

All diese Sorgen müssen wir ernst nehmen und nehmen wir ernst. Die die Bundesregierung tragenden Parteien und Fraktionen, CDU/CSU und SPD, haben sich deshalb im Koalitionsvertrag ausdrücklich zum Dialog mit den Muslimen bekannt. Deshalb habe ich gestern mit der Deutschen Islamkonferenz in der Orangerie im Schloss Charlottenburg den ersten institutionalisierten Dialog zwischen dem deutschen Staat und den in Deutschland lebenden Muslimen eröffnet. Das Schloss Charlottenburg - auch das darf man sagen -, Ende des 17. Jahrhunderts erbaut, erinnert an die große Toleranz der preußischen Dynastie

(Steffen Reiche (Cottbus) (SPD): Und der Bürger!)

ja, der Bürger, aber auch der Dynastie - und war ein guter Ort, um diesen Dialog zu eröffnen.

(Beifall bei Abgeordneten der und der SPD)

Aufgabe dieser Deutschen Islamkonferenz soll es sein, eine Lösung der Probleme des Zusammenlebens gemeinsam und im Dialog mit den in Deutschland lebenden Muslimen zu suchen. Es ist viel darüber diskutiert worden, was der Unterschied zwischen der Deutschen Islamkonferenz und dem Integrationsgipfel sei und ob man sie nicht verbinden könne. Natürlich gibt es eine enge Verbindung zwischen der Integration der Muslime und dem Dialog mit den Muslimen; beides hat viel miteinander zu tun. Trotzdem stehen beim Integrationsgipfel und dem entsprechenden Prozess die Fragen aller in Deutschland lebenden Menschen, die aus vielerlei Gründen nach Deutschland gekommen sind, im Vordergrund, während wir uns in der Deutschen Islamkonferenz ausschließlich mit dem Islam und mit den Muslimen beschäftigen.

Im Übrigen unterhält unser Staat geregelte Beziehungen zu den Kirchen. Viele Muslime erwarten zu Recht, dass so ähnlich, wie der Staat Beziehungen zu den christlichen Kirchen und zur jüdischen Gemeinschaft unterhält, er auch Beziehungen zu den Muslimen entwickelt - was insofern komplizierter ist, als die Muslime nicht so verfasst sind wie die christlichen Kirchen. Einen Anstoß zu geben, miteinander zu diskutieren, ist einer der wesentlichen Beweggründe für die Islamkonferenz und einer der Gründe, warum wir uns entschlossen haben, dafür einen eigenen Prozess ins Leben zu rufen.

Die Deutsche Islamkonferenz ist keine Veranstaltung, die nur gestern drei Stunden lang stattgefunden hat, sondern gestern war der Auftakt für einen ständigen Dialog, den wir zunächst einmal auf einen Zeitraum von etwa zwei Jahren angelegt haben. Uns geht es, wie es im Koalitionsvertrag steht, um einen Dialog sui generis mit den Muslimen in Deutschland, die nicht mehr länger eine ausländische Bevölkerungsgruppe darstellen, sondern Bestandteil unserer Gesellschaft geworden sind.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Das muss den Muslimen und auch dem nicht muslimischen Teil unserer Gesellschaft vermittelt werden.

Natürlich haben viele gefragt, warum das erst jetzt geschieht. Diese Diskussion führt aber nicht weiter. Besser jetzt als später oder gar nicht. Vielleicht liegt das auch daran, dass wir zu lange gedacht haben - übrigens nicht nur die Deutschen, sondern auch die meisten Zuwanderer, die einstmals als Gastarbeiter zu uns kamen -, dass sie wieder in ihre Heimat zurückgehen. Irgendwann hat sich das geändert. Wir wissen, dass die meisten von ihnen in Deutschland geblieben sind. Ihre Kinder und Enkel fühlen sich längst als Deutsche türkischer oder arabischer Herkunft. Auch deswegen war es an der Zeit, mit dieser Deutschen Islamkonferenz ein Zeichen des Aufbruchs zu einem neuen Miteinander zu setzen.

Die Vertreter des Staates - Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände -, die in der Deutschen Islamkonferenz vertreten sind, haben sehr deutlich gemacht, dass wir in diesem Dialog auch Erwartungen an die Muslime haben. Nach der deutschen Rechts- und Werteordnung verstehen wir den Weg zu einem gedeihlichen Zusammenleben als einen Prozess, in dem kulturelle und religiöse Unterschiede anerkannt werden, in dem aber auch die vollständige Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlangt und vorausgesetzt wird. Die mit dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung geschützten Grundregeln des Zusammenlebens sind für jeden verbindlich, der in Deutschland lebt. Das Grundgesetz ist nicht verhandelbar.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durch das Grundgesetz wird im Übrigen mehr als durch viele andere Ordnungen - das war auch gar nicht streitig - Raum für ein friedliches, vielfältiges, kulturelles und tolerantes Zusammenleben geboten. Deswegen ist es im Interesse aller, dass das Grundgesetz nicht verhandelbar ist.

In dieser Ordnung, die von christlicher Ethik geprägt ist - auch das muss gesagt werden, was ich gestern auch getan habe -, muss der Islam seinen Platz finden. Hier lebende Muslime können sich Zukunftsperspektiven eröffnen, wenn sie verstärkt Bereitschaft zeigen unsere Sprache zu erlernen, Bildungsabschlüsse zu erwerben und sich an der Entwicklung der Gesellschaft zu beteiligen.

Damit wir die Deutsche Islamkonferenz als Chance für ein neues Miteinander nutzen können, sind die Muslime aufgefordert, sich zu den Grundlagen eines harmonischen Miteinanders zu bekennen: die deutsche Rechts- und Werteordnung, die deutsche Sprache, die in Deutschland gültigen sozialen Konventionen. Dieser Weg in unsere Gesellschaft wird durch das Motto dieser Deutschen Islamkonferenz umschrieben: "Muslime in Deutschland - Deutsche Muslime".

Ich glaube, dass die meisten, die das gestern verfolgt haben, in dem Urteil mit mir übereinstimmen werden, dass der Start gut gelungen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Es war eine offene Debatte. Wir hatten gar nicht vor, eine harmonische und nur auf Konsens ausgerichtete Veranstaltung durchzuführen, sondern wir wollen, dass innerhalb der Gemeinschaft der Muslime unterschiedliche Auffassungen ausgesprochen werden. Wenn Sie sich die Teilnehmer anschauen, dann wissen Sie, dass es im Vorhinein sehr spannend war, wie das überhaupt gehen sollte. Es ist gut gelungen. Alle haben einander gut zugehört und am Schluss haben auf meine Frage alle gesagt, dass wir uns genau in dieser Zusammensetzung und auf dieser Grundlage jetzt auf den Weg machen und so weitermachen sollten. Deswegen ist der Start gut gelungen.

Es war eine offene und in Teilen durchaus kontroverse Debatte. Es wäre unehrlich, etwas anderes zu sagen. Niemand hat auch nur den geringsten Vorbehalt gegenüber der Gültigkeit unserer Verfassungs- und Rechtsordnung geäußert. Das war so selbstverständlich wie nichts anderes. Auch das muss klar gesagt werden.

(Beifall des Abg. Hans-Michael Goldmann (FDP))

Es mag zwar nur ein Randthema gewesen sein, obwohl es ein wichtiger Punkt ist: Die Tatsache, dass alle 30, die um diesen Tisch versammelt waren, gesagt haben, dass es schön wäre, wenn eine bestimmte Operninszenierung bald wieder aufgeführt werden könnte, und dass wir dann alle miteinander dort hingehen, zeigt etwas von dem Klima, das es in dieser Konferenz gibt.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Klaus Uwe Benneter (SPD): Wir sollten uns dem anschließen!)

Ja, Herr Kollege, aber es ist nicht meine Sache als Innenminister, dem Parlament so einen Vorschlag zu unterbreiten. Ich halte das allerdings für einen wichtigen Schritt.

Ich finde es bezeichnend und gut, dass es gelungen ist, ein entsprechendes Klima zu schaffen. Damit sind natürlich nicht alle Probleme gelöst. Ich bin überhaupt gegen jede Form von Verharmlosung. Das wird ein schwieriger Weg sein und - das haben alle gesagt - es liegt viel Arbeit vor uns. Aber wir haben eine gute Grundlage, diese Arbeit zu bewältigen; das ist eine wichtige Voraussetzung.

Wir haben uns vorgenommen, Vereinbarungen zu wichtigen Fragen des Zusammenlebens zu erarbeiten. Das werden keine Vereinbarungen mit einer Verbindlichkeit in juristischem Sinne sein können. Aber als ergebnisoffener und zielgerichteter Prozess soll die Konferenz darauf hinarbeiten, einen gemeinsamen Willen herzustellen, der es Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht, gemeinsam mit Muslimen zu handeln.

Wir werden auf zwei Ebenen tagen: zum einen in der Form des Plenums, das wir gestern eröffnet haben; zum anderen in drei Arbeitsgruppen und einem Gesprächskreis, in dem Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen mit Vertretern der organisierten wie auch der nicht organisierten Muslime zur Sacharbeit zusammenkommen werden. Dies beginnt am 8. und 9. November in Nürnberg. Wir haben mit der Geschäftsführung dieses Dialogs das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beauftragt. Diese Entscheidung hat allseits große Zustimmung gefunden. Ich bin sehr froh, dass sich das Bundesamt zu Recht einer so großen Anerkennung erfreut, weil es gute Arbeit leistet.

Ergebnisse sollen aus sorgfältiger Analyse abgeleitete konkrete Handlungsempfehlungen sein. Im Plenum der Konferenz wollen wir etwa jedes halbe Jahr die Ergebnisse der Arbeitsgruppen zu einem breit angelegten Konsens zusammenführen.

Ich habe im Übrigen die Teilnehmer für das Plenum wie für die Arbeitsgruppen nach vielen intensiven Gesprächen und nach reiflicher Überlegung ausgewählt. Es hat natürlich viele Debatten gegeben; das war unvermeidlich. Aber es war gewollt, dass es darüber schon im Vorfeld Debatten gegeben hat. Ich habe Vertreter der mitgliederstärksten muslimischen Dachverbände mit religiöser Prägung eingeladen. Sie repräsentieren, wenn man die Mitgliederzahl großzügig schätzt, 15 bis 20 Prozent der bei uns lebenden Muslime. Wenn man in diese Schätzung die Zahl der regelmäßigen Moscheebesucher einbezieht, dann kann man hinsichtlich der Repräsentanz der Verbände sogar mit Wohlwollen auf ein Drittel kommen.

Daraus ergibt sich aber auch, dass die breite Mehrheit von religiösen und nicht religiösen Muslimen durch die Verbände nicht hinreichend repräsentiert ist und dass niemand den Anspruch erheben kann, nur er allein repräsentiere die Muslime. Deswegen habe ich zur Konferenz bewusst ebenfalls Vertreter der nicht organisierten Muslime eingeladen, die die verschiedensten Facetten der muslimischen Lebenswirklichkeit in unserem Lande repräsentieren. Auch das ist in der Konferenz sehr deutlich geworden und es ist am Ende der Konferenz von allen akzeptiert worden. Das ist innerhalb des Dialogs und innerhalb der Gemeinschaft der Muslime in Deutschland ein wichtiger Schritt. Natürlich ist das vorher kritisiert worden, aber auch von vielen positiv erwähnt worden.

Ich glaube, alle, die als Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden am Tisch gesessen haben, haben in dieser beeindruckenden Gruppe von 15 Repräsentanten muslimischen Lebens in Deutschland gespürt, dass dies auch in ihrer Vielfalt eine eindrucksvolle Gruppe war. Es ist eben wichtig, dass uns allen - unserer Gesellschaft und damit auch der Öffentlichkeit - die Vielfalt islamischen Lebens in unserem Lande insgesamt bewusst wird. Es wird, wie ich gesagt habe, ein steiniger Weg sein - für die Muslime und für den Staat. Aber nur in einer pluralen Auseinandersetzung haben wir eine Chance, Lösungen zu finden, wie sich der Islam in unserer offenen, freiheitlichen und pluralistischen Demokratie entwickeln kann.

Das Spektrum der konkreten Fragen, die wir in der Konferenz erörtern werden, ist so breit, wie der Islam in Deutschland vielfältig ist. Es umfasst als ersten Schwerpunkt die Vereinbarkeit verschiedener islamischer Strömungen mit der deutschen Gesellschaftsordnung. Ausgehend von den Wesensmerkmalen unserer pluralistischen Gesellschaft werden wir in der ersten Arbeitsgruppe, die den Namen "Deutsche Gesellschaftsordnung und Wertekonsens" trägt, über zentrale Werte sprechen. Dabei geht es nicht allein um die Frage der Gültigkeit der Grundrechte, sondern wir wollen, dass sich Muslime in Deutschland entfalten können.

Den zweiten wichtigen Schwerpunkt bildet die Frage, wie sich der Islam als Religion mit den Strukturen und Elementen des deutschen Religionsverfassungsrechts vereinbaren lässt. Wir interpretieren unser Religionsverfassungsrecht nach Art. 4 des Grundgesetzes sehr im Lichte unserer staatskirchenrechtlichen Erfahrungen mit den christlichen Kirchen, was zu Problemen mit der religiösen Ordnung des Islams führt. Deswegen brauchen wir - beispielsweise wenn wir an staatlichen Schulen Islamunterricht einführen wollen - einen Partner, weil es nicht gut wäre, wenn der Staat dabei allein handeln würde. Dass uns ein solcher Partner zur Verfügung gestellt wird, ist eine weitere Erwartung, die wir an die Arbeit der Islamkonferenz haben.

Den dritten Schwerpunkt bildet der Bereich Wirtschaft und Medien. Dabei geht es etwa darum, wie wir die Defizite in der ökonomischen und sozialen Lage vieler Muslime beheben können, wie wir erreichen können, dass die Medien stärker als bisher dazu beitragen, dass Sprachkenntnisse und damit Kommunikation und Integration gefördert werden, und um vieles mehr. Es geht aber auch um die Erwartungen von Muslimen an deutschsprachige Printmedien und elektronische Medien. Auch darüber ist gestern schon gesprochen worden.

Wir werden auch über die Bedrohung unserer freiheitlichen Demokratie durch islamistische Bestrebungen miteinander reden. Es gibt bereits einen Gesprächskreis, in dem schon viele Verbände mit den Sicherheitsbehörden zusammenwirken. In dem Gesprächskreis "Sicherheit und Islamismus" der Deutschen Islamkonferenz wollen wir zu einer besseren Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des gewalttätigen wie auch des legalistisch vorgehenden Islamismus gelangen. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Extremisten die Religion des Islams für ihre Taten in Anspruch nehmen können, gerade weil auch die große Mehrzahl der friedliebenden Muslime Angst vor gewalttätigen Extremisten hat.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Ich verbinde mit der Eröffnung des Dialogs mit den Muslimen die Hoffnung, dass alle verstehen, dass Muslime in Deutschland willkommen sind. Damit sie ihre Potenziale voll entfalten können, müssen wir die Probleme unseres Zusammenlebens und deren Ursachen erkennen und daraus Konsequenzen ziehen. Nur so schaffen wir Perspektiven für eine gemeinsame Zukunft.

Ich hoffe, dass es mit der Deutschen Islamkonferenz gelingt, nicht nur praktische Lösungen zu finden, sondern auch mehr Verständnis, Sympathie, Friedlichkeit, Toleranz und vor allen Dingen mehr Kommunikation und Vielfalt zu schaffen und damit zur Bereicherung in unserem Land beizutragen.

Ich möchte mit folgenden Worten des in Frankreich lebenden libanesischen Schriftstellers Amin Maalouf schließen, die mir sehr gut zu dem zu passen scheinen, was uns bei der Islamkonferenz bewegt:
Wenn ich mich zu meinem Gastland bekenne, wenn ich es als das meine betrachte, wenn ich der Ansicht bin, dass es fortan ein Teil von mir ist wie ich ein Teil von ihm, und wenn ich mich entsprechend verhalte, dann habe ich das Recht, jeden seiner Aspekte zu kritisieren; umgekehrt, wenn dieses Land mich respektiert, wenn es meinen Beitrag anerkennt, wenn es mich in meiner Eigenart fortan als Teil von sich betrachtet, dann hat es das Recht, bestimmte Aspekte meiner Kultur abzulehnen, die mit seiner Lebensweise oder dem Geist seiner Institutionen unvereinbar sein könnten. Wenn wir das gemeinsam zur Grundlage machen, dann können wir in unserem Lande vieles noch besser zustande bringen, als es bisher der Fall war.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)




Quelle


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27
Sep
2006

Zahlen und Fakten

Sparte: Recht & Ordnung

Zahlen und Fakten zum Beitrag 1. Deutsche Islam-Konferenz"

In Deutschland leben etwa 3,2 bis 3,5 Millionen Menschen muslimischer Prägung bzw. muslimischer Abstammung. Die Abgrenzung ist nicht einfach, da nicht alle Menschen muslimischer Abstammung bekennende Muslime im religiösen Sinn sind. Wenn nach dem Merkmal „Nationalität“ untersucht wird, zeigt sich folgendes Bild: von den in Deutschland lebenden Muslime bzw. Menschen muslimischer Abstammung sind 1,8 Millionen Türken, rund 200.000 Bosnier/Herzegowiner, 100.000 Iraner, 80.000 Marokkaner, 70.000 Afghanen, eine unbekannte Zahl deutscher Konvertiten und rund 800.000 Eingebürgerte (zumeist vormals aus der Türkei). In Deutschland leben somit zu fast 95 Prozent Muslime aus nichtarabischen Ländern.

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Eine Unterscheidung nach Glaubensrichtungen im Islam ergibt, dass neben rund 2,4 Millionen Sunniten (80 Prozent) noch knapp 500.000 Aleviten (17 Prozent) und knapp 130.000 Schiiten (3 Prozent) in Deutschland leben. Dabei muss berücksichtigt werden, dass ein nicht zu unterschätzender Anteil dieser Gruppen sich kaum noch oder gar nicht mehr als Muslim definiert.

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Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund 2.500 Moscheevereine und 2.250 Imame aktiv, die überwiegend in der Türkei oder in arabischen Ländern ausgebildet wurden und befristet nach Deutschland kommen.

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Laut Verfassungsschutz sind 1 bis 2 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime in Organisationen aktiv, die verfassungsfeindliche oder gegen Frieden und Völkerverständigung gerichtete Absichten verfolgen. Einige Verbände stehen in begründetem Verdacht, islamistischen Bestrebungen im Rahmen ihrer Bildungsarbeit Vorschub zu leisten.



Quelle


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1. Deutsche Islam-Konferenz

Sparte: Recht & Ordnung

BMI Pressemitteilung: Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble eröffnet in Berlin die erste Deutsche Islam Konferenz
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Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat heute die erste Deutschen Islam-Konferenz (DIK) in der Orangerie von Schloss Charlottenburg in Berlin eröffnet. Eingeladen wurden Vertreter der Muslime und des Staates.

"Die Bundesregierung misst dem interkulturellen Dialog mit dem Islam - auch im Hinblick auf die Integrationspolitik - große Bedeutung bei", sagte der Bundesinnenminister in Berlin. "Dieser Dialog ist nicht nur wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Integrationspolitik; er dient auch der Verhinderung und Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Extremismus. Gerade dem Dialog mit dem Islam kommt in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle zu. Dabei ist es ein Gebot des wechselseitigen Respekts, auch Differenzen, die die Dialogpartner trennen, eindeutig zu benennen. Dieser Dialog wird nur gelingen, wenn wir insbesondere junge Muslime sozial und beruflich besser integrieren", sagte Schäuble weiter.

Das Bundesministerium des Innern verfolgt mit der DIK das Ziel einer verbesserten religions- und gesellschaftspolitischen Integration der muslimischen Bevölkerung in Deutschland. Dabei ist die Konferenz als langfristiger Verhandlungs- und Kommunikationsprozess von zwei bis drei Jahren zwischen dem deutschen Staat und Vertretern der muslimischen Bevölkerung Deutschlands angelegt.

Die DIK wird aus 30 ständigen Teilnehmern bestehen, davon 15 Vertreter des deutschen Staates und 15 Vertreter der in Deutschland lebenden Muslime. Von muslimischer Seite sind die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion, der Zentralrat der Muslime in Deutschland, der Islamrat, der Verband der islamischen Kulturzentren sowie die Alevitische Gemeinde Deutschlands eingeladen. Da jedoch nur 10-15% der muslimischen Bevölkerung in Deutschland in islamischen Organisationen eingebunden sind, sind auch Vertreter eines modernen, säkularen Islam aus Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur eingeladen. "Wir wollen alle in Deutschland lebenden Muslime ihrer Vielfalt angemessen in den Verhandlungsprozess einbinden", sagte dazu der Bundesinnenminister.

Die fortlaufende Diskussion wird mit Vertretern der organisierten und der nicht organisierten Muslime in drei Arbeitsgruppen und einem Gesprächskreis zu folgenden Themenstellungen geführt:

  • Deutsche Gesellschaftsordnung und Wertekonsens
  • Religionsfragen im deutschen Verfassungsverständnis
  • Wirtschaft und Medien als Brücke


  • In dem beigeordneten Gesprächskreis "Sicherheit und Islamismus" werden zusätzlich Fragen der inneren Sicherheit, islamistischer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie der Prävention islamistischer Gewalttaten erörtert. Die Deutsche Islam Konferenz zielt unter anderem auf eine einvernehmliche Regelung der Fragen des täglichen Zusammenlebens.

    Als Ergebnis des Gesprächsprozesses wird eine Übereinkunft zwischen der deutschen Aufnahmegesellschaft und der muslimischen Bevölkerung Deutschlands angestrebt, in der sich beide Seiten zur Einhaltung gesellschafts- und religionspolitischer Grundsätze verpflichten. "Hierbei steht insbesondere die verbindliche Beachtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Vordergrund. Jeder, der in Deutschland lebt muss unsere Verfassungs- und Rechtsordnung akzeptieren und respektieren", sagte der Bundesinnenminister.


    Weitere Informationen "Deutsche Islam Konferenz (DIK)" hier.



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    "Hierbei steht insbesondere die verbindliche Beachtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Vordergrund. Jeder, der in Deutschland lebt muss unsere Verfassungs- und Rechtsordnung akzeptieren und respektieren", sagte der Bundesinnenminister.

    Unabhängig wie sich der Verlauf der Konferenz gestaltet, was im Umfeld dazu geschieht und welche Beschlüsse oder Programme verabschiedet werden, dieser Satz verkörpert mein Credo in punkto "multikulturelles Deutschland"!

    Dem ist nichts weiter hinzuzufügen...


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    22
    Sep
    2006

    Fahndung! Die Polizei bittet um Mithilfe!

    Sparte: Recht & Ordnung

    Die nachfolgende Fahndungsmeldung ist echt! Auch wenn dieses Blog kein Mitteilungsblatt der Polizei ist, halte ich es für opportun, diese Bitte um Mithilfe zu posten. Es ist eine Schweinerei, sich wieder einmal die Schwächsten im System als Ziel auszusuchen und dann auch noch mit derartigen Mitteln ihr schmutziges Geschäft zu betreiben! Gerade in unserer Gegend ist vielen älteren Menschen noch eine gewisse "Behördengläubigkeit" (oder besser "Uniform-Unterwerfung") eigen. Deshalb meine Bitte, wie sie bereits im "Sammelsurium rechts zu lesen ist:

    Aktion
    Aktion "Tu was!"



    (MT) PLAUEN/ AUE: Die Kripo sucht die falschen Kriminalbeamten, die in Plauen und Aue Senioren betrogen haben.

    Am Nachmittag des 20. September stellten sich zwei Männer in Plauen einer 86-jährigen Frau in einem Hauseingangsbereich als Polizisten in Zivil vor und zeigten ihr auch einen Ausweis. Unter dem Vorwand, dass sich in dem Haus Einbrüche ereignet hätten, gelangten sie in die Wohnung der Geschädigten. In der Wohnung "prüften" sie das vorhandene Bargeld und erlangten so Kenntnis über eine im Schlafzimmer aufbewahrte Geldbörse. Während sich die Rentnerin anschließend mit einem der Männer in die Wohnstube aufhielt, musste der Andere dringend auf Toilette. Als die falschen Kriminalbeamten die Wohnung wieder verlassen hatten, überprüfte die Frau ihre Geldbörse und stellte den Verlust von 700 Euro fest.

    Die Männer sollen 30 bis 40 Jahre alt, etwa 170 cm bis 180 cm groß und von kräftiger Statur gewesen sein. Sie trugen dunkle Kleidung.




    Bei einem ähnlich gelagerten Fall am 4. Juli 2006 in Aue war einer 83-Jährigen die EC-Karte gestohlen worden. Bei diesem Diebstahl gelangten die Täter vermutlich in den Besitz der PIN. Noch am gleichen Tag hoben sie in Aue als auch in Lößnitz insgesamt reichlich 900 Euro Bargeld vom Konto der Rentnerin ab. Dabei entstand von einem der mutmaßlichen Täter ein Foto (Bild; Quelle: Polizei).

    Wer kann Hinweise zur Identität oder den Aufenthalt der abgebildeten Person geben? Sachdienliche Hinweise nehmen die Kriminalpolizei in Zwickau, Telefon 0375/ 4284480 und jedes Polizeirevier entgegen.


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    21
    Sep
    2006

    Deutsche Gründlichkeit

    Sparte: Recht & Ordnung

    Den Beweis, dass die deutsche Gründlichkeit unübertroffen ist, dürfte längst kein Geheimnis mehr sein! Besonders die Justiz bzw. alle Organe, die Gesetze und Bestimmungen, Durchführungsverordnungen und was weiß ich sonst noch für Vorschriften erlassen können, sind für ihre Gründlichkeit beim Erlassen derselben äußerst sorgfältig und bemüht, auch nicht den kleinsten Bereich auszulassen!

    In den Weiten des WWW fand ich (Leider habe ich die genaue Quelle nicht mehr wiedergefunden!) folgenden Beweis für die allumfassende Macht des Gesetzes!


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    Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt

    Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)


    § 1 Definition
    Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

    § 2 Anwendungsbereich
    Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt

    § 3 Sitzgebot
    Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für (BoU) geregelt.

    § 4 Vorbereitungen
    Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.

    § 5 Sitzposition
    Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmäßig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

    § 6 Darmentleerung
    Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

    § 7 Sichtkontrolle
    Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

    § 8 Reinigung des Rektums
    Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.

    § 9 Reinigung des Aborts
    Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

    § 10 Verlassen des Aborts
    Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschließende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.

    § 11 Inkrafttreten
    Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


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    Beim Lesen dieser §§ überfielen mich leichte Zweifel an der Authentizität dieser Benutzungsordnung - aber vorstellbar ist sie!

    ... und so hoffe ich in unser aller Interesse, das sie nicht real, sondern nur eine Fiktion, geschuldet ihrem Erstellungsdatum, ist...


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    9
    Sep
    2006

    Stipendien für Migrantenkinder an sächsischen Grundschulen

    Sparte: Recht & Ordnung

    Der Freistaat Sachsen hat für das neue Schuljahr für die Altersklasse 8-12 (bzw. 13) Jahre 13 Schülerstipendien für Schüler mit Migrationshintergrund, die ausserdem noch begabt und sozial engagiert sind, geschaffen (Projekt "START"). START bietet monatlich 100 Euro Bildungsgeld, einen PC mit Internetzugang sowie kostenlose Beratungsangebote und Bildungsseminare und soll die Chancen auf eine spätere akademische Laufbahn bzw. berufliche Führungsposition von Migrantenkindern verbessern.

    Nun gut, nichts gegen Integration!

    ABER:

    Gibt es derartiges auch für deutsche Kinder aus sozial schwachen Schichten?

    Wenn "Nein!", warum nicht? Wo bleibt denn da die "Gleichheit vor dem Gesetz" (*)?







    (*) Grundgesetz der BRD

    Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) ...

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


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    Finanzämter...

    Sparte: Recht & Ordnung

    ... sind wohl überall auf der Welt gleich!

    In Frankreich erhielt jetzt eine 84 Jahre alte Frau ein Schreiben vom Finanzamt, in dem sie aufgefordert wurde, eines Steuernachforgerung gegen ihren Mann in Höhe von € ***486,00** zu begleichen.

    Makaber: Ihr Man verstarb bereits vor 21 Jahren...


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    9
    Aug
    2006

    Kommentarruhetag

    Sparte: Recht & Ordnung

    "Der Vorschlag von Ralf lautet:

    Wenn die Zustände bei Myblog etwas mehr in die Öffentlichkeit gerückt werden, z.B. durch eine gemeinsame Protestaktion aller Blogs, dann müssen nicht mehr Einzelne sich der Gefahr der Bedrohung aussetzen.

    Ich
    (Sandhexe Anm. d. A.) schlag mal vor, dass am 9.8.2006 alle Blogs für 1 Tag lang ihre Kommentare (zumindest die des letzten Beitrages) schliessen. Wenn genug Blogs mitmachen, könnte das evt. etwas mehr Aufsehen und Medienrummel erzeugen als einzelne Blogger. ..."

    Dieser Aktion schließe ich mich für heute an.


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    28
    Jul
    2006

    Hört das denn nie auf?!

    Sparte: Recht & Ordnung

    Man sollte meinen, daß Alkohol-Delikte zu den Ausnahmen gehören - Denkste! In letzter Zeit findet man täglich Meldungen, die in direkten Zusammenhang mit Alkohol stehen. Man könnte zwar sagen, daß für manchen bei dieser Hitze 1 Bier schon zuviel ist, aber oft sind 2 und mehr Promille im Spiel (Während meiner p.-fachlichen Ausbildung habe ich einmal gelernt, daß im Durchschnitt die letale Grenze 3,0 Promille seien - jeder weitere Schnaps kann dann das Todesurteil sein!).

    Wenn man mal mit (Also nicht dauernd!!) "angetüdert" aus gutem Anlaß von einer Feier kommt - nichts dagegen! Es gibt auch Leute, die sich ein oder zweimal im Jahr zu Hause "die Kante geben" - dafür gibt es in Japan für das gehobene Managment sogar spezielle Hotelanlagen, da es dort zur Entspannung gehört...

    Aber mit Promille hinters Lenkrad - pfui Geier!

    Bei allem Ernst der Lage wird es aber erst dann lustig, wenn sich Alkoholgenuß auch noch mit Dummheit paart, wie z. Bsp. vor geraumer Zeit bei einem Fahrschüler, der seinen Führerschein bei der Personenzulassung abholen konnte und mit eigenem Wagen und mit "Fahne" bei der Polizei vorfuhr! *gröhl*

    ... oder aber wie hier:

    "Mit 2,6 Promille Polizei- Blumenkübel umgefahren

    (MT) ZWICKAU: Nicht schlecht staunten die Polizeibeamten des Polizeireviers am Alten Steinweg in Zwickau, als es in der Nacht zum Freitag (28.07.) vor ihren Fenstern mächtig krachte. Beim Rückwärtsfahren war eine stark alkoholisierte Frau mit ihrem Pkw Hyundai an einen Blumenkübel gefahren und versetzte diesen um fünf Meter. Anschließend flüchtete sie, konnte aber kurze Zeit später durch die Polizei gestellt werden. Die Beamten ermittelten bei ihr einen Atemalkoholwert von 2,6 Promille.

    Der Schaden am Fahrzeug wird auf 2.300 Euro, der am Blumenkübel auf 200 Euro geschätzt. Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet, der Führerschein sichergestellt und eine Anzeige gefertigt."


    Bei Alkoholsündern kann nicht hart genug durchgegriffen werden, wobei man das ruhig generell auf berauschende Substanzen (Im aktiven Stadium!) im Straßenverkehr ausdehnen sollte!

    Polizist

    *lg*


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