Ein Kellner muß sein Trinkgeld versteuern!
Sparte: Recht & OrdnungTicker-Meldung:
Nürnberg (D-AH) - Trinkgelder in Höhe von 5 bis 10 Prozent sind in den Wirtshäusern und Restaurants hierzulande durchaus üblich. Wobei selbst bei der Zahlung mit Kreditkarten ein Trinkgeld nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Das hat das Finanzgericht München festgestellt (Az. 10 K 2212/03). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, halten die Finanzrichter damit eine Schätzung des Fiskus für zutreffend und unanfechtbar, die auch in weniger etablierten Speiselokalen 2,5 Prozent für die Trinkgeld-Einnahmen eines Kellners annimmt.
In der Gaststätte, um die es in diesem Fall ging, finden in erheblichem Umfang Großveranstaltungen statt, bei denen wenig Trinkgeld gegeben wird, weil nur eine Rechnung für viele Personen erstellt und meist noch per Kreditkarte beglichen wird. Da schien es den Steuerprüfern angemessen, einem dort beschäftigten Kellner zumindest die Hälfte des unteren Erfahrungswertes als Trinkgeld in seiner Einkommenserklärung anzurechnen - nämlich 2,5 Prozent vom Umsatz. Das war dem Mann aber auch noch zuviel, er wollte höchsten 1 bis 1,5 Prozent berücksichtigt wissen.
"Dann hätten Sie eine lückenlose Dokumentation über all Ihre Trinkgelder führen müssen", wiesen ihn die Richter zurecht. Zwar sei ein Arbeitnehmer wie der Kellner nicht zur Führung einer Buchhaltung oder anderen Aufzeichnungen verpflichtet, bestätigt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute): "Doch durch die fehlenden Aufzeichnungen über die Trinkgelder hat er die Ungewissheit über die Höhe der Einnahmen selbst geschaffen und so selbst den Anlass für die Schätzung gegeben." Damit treffe ihn auch der Nachteil aus der bei einer solchen Schätzung immer verbleibenden Unsicherheit.
Bleibt noch die Frage offen: Was ist mit den Trinkgeldern, die ím Frisörsalon bleiben? Oder, und das ist eigentlich viel wichtiger:
Was ist mit den Trinkgeldern, die Politiker in allen Ebenen bekommen - vom Kreis angefangen bis ganz oben?
Entschuldigung, was bin ich aber auch dumm & vergeßlich! Bei denen heißt das doch "Parteispende" oder "Aufwandsentschädigung"...
Nürnberg (D-AH) - Trinkgelder in Höhe von 5 bis 10 Prozent sind in den Wirtshäusern und Restaurants hierzulande durchaus üblich. Wobei selbst bei der Zahlung mit Kreditkarten ein Trinkgeld nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Das hat das Finanzgericht München festgestellt (Az. 10 K 2212/03). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, halten die Finanzrichter damit eine Schätzung des Fiskus für zutreffend und unanfechtbar, die auch in weniger etablierten Speiselokalen 2,5 Prozent für die Trinkgeld-Einnahmen eines Kellners annimmt.
In der Gaststätte, um die es in diesem Fall ging, finden in erheblichem Umfang Großveranstaltungen statt, bei denen wenig Trinkgeld gegeben wird, weil nur eine Rechnung für viele Personen erstellt und meist noch per Kreditkarte beglichen wird. Da schien es den Steuerprüfern angemessen, einem dort beschäftigten Kellner zumindest die Hälfte des unteren Erfahrungswertes als Trinkgeld in seiner Einkommenserklärung anzurechnen - nämlich 2,5 Prozent vom Umsatz. Das war dem Mann aber auch noch zuviel, er wollte höchsten 1 bis 1,5 Prozent berücksichtigt wissen.
"Dann hätten Sie eine lückenlose Dokumentation über all Ihre Trinkgelder führen müssen", wiesen ihn die Richter zurecht. Zwar sei ein Arbeitnehmer wie der Kellner nicht zur Führung einer Buchhaltung oder anderen Aufzeichnungen verpflichtet, bestätigt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute): "Doch durch die fehlenden Aufzeichnungen über die Trinkgelder hat er die Ungewissheit über die Höhe der Einnahmen selbst geschaffen und so selbst den Anlass für die Schätzung gegeben." Damit treffe ihn auch der Nachteil aus der bei einer solchen Schätzung immer verbleibenden Unsicherheit.
Bleibt noch die Frage offen: Was ist mit den Trinkgeldern, die ím Frisörsalon bleiben? Oder, und das ist eigentlich viel wichtiger:
Was ist mit den Trinkgeldern, die Politiker in allen Ebenen bekommen - vom Kreis angefangen bis ganz oben?
Entschuldigung, was bin ich aber auch dumm & vergeßlich! Bei denen heißt das doch "Parteispende" oder "Aufwandsentschädigung"...
Waldschratt - 4. Okt, 04:11