Recht & Ordnung

7
Sep
2008

Vorratsdatenspeicherung

Sparte: Recht & Ordnung

"Am 1. Januar 2008 ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Damit sind von nun an die deutschen Telekommunikationsanbieter verpflichtet, zu speichern wer wann wo und wie lange mit wem telefoniert hat und diese Daten für ein halbes Jahr vorzuhalten. Betroffen davon sind auch SMS. Ab 2009 sollen zusätzlich IP-Adressen und Email-Verkehrsdaten gespeichert werden.

Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat im Auftrag von mehr als 30.000 Bürgern am 31. Dezember 2007 eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz eingereicht und beantragt, die Datensammlung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" sofort aussetzen zu lassen. ..."

Weitere Infos


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6
Sep
2008

Humorvoller Protest

Sparte: Recht & Ordnung

Das Hick-Hack um die Rauchverordnung in Gaststätten geht immer weiter. Hieß es erst, dass es generell verboten ist, wurde dann das Verbot für Gaststätten unter 70 m² gelockert - nun soll das Rauchverbot an die Ausgabe von Speisen gebunden werden... Deutschland, Deine Gesetze! (... ud ihre Macher... )

Am Eingang vom Weinkeller hängt nun inzwichen ein neues Schild - ist es ein Hinweis, ein Gag - oder eben "humorvoller Protest"? Dies zu beurteilen stelle ich Euch anheim!

Auf dem Schild ist in großen Buchstaben zu lesen:


"DAS NICHT-RAUCHEN IST NUR IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN GESTATTET!"



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4
Sep
2008

Braucht jemand Kleingeld?

Sparte: Recht & Ordnung

"Warren T. Bamford, Special Agent in Charge of the Federal Bureau of Investigation (FBI), along with Colonel Mark F. Delaney, Superintendent of the Massachusetts State Police, Harold W. Clarke, Commissioner, Massachusetts Department of Correction (DOC), and Michael J. Sullivan, United States Attorney, jointly announced today an increase from $1 million to up to $2 million reward offered for information leading directly to the arrest of James J. Bulger, commonly known as "Whitey." One of the FBI's "Ten Most Wanted Fugitives," Bulger has been a fugitive since his disappearance in 1995. ..."

(Quelle)


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2
Sep
2008

Übernahmeantrag...

Sparte: Recht & Ordnung

"... Eine Kostenübernahme für die bei der GKV gestrichenen Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe ist nach der Hilfe bei Krankheit nach § 48 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ausgeschlossen, da die Vorschriften des SGB XII insoweit an den Leistungsumfang der GKV anknüpfen.

Der Gesetzgeber hat durch eine Änderung der Regelsatzverordnung (Art. 29 GMG) festgelegt, dass nunmehr auch die Kosten bei Krankheit, bei vorbeugender und sonstiger Hilfe aus dem Regelsatz bestritten werden müssen. Da der Barbetrag sich aus dem Regelsatz ableitet, gilt dies auch für sozialhifebedürftige Heimbewohner. ..."


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13
Aug
2008

Korruption ist international!

Sparte: Recht & Ordnung

"From: Federal Bureau of Investigation
Date: Tue, 12 Aug 2008 16:35:02 -0500 (CDT)
Subject: Former Alaska Businessman Pleads Guilty to Public Corruption Charges

Former Alaska Businessman Pleads Guilty to Public Corruption Charges
Tue, 12 Aug 2008 15:06:06 -0500

William Weimar, a former owner of an Alaska-based company, pled guilty to making $20,000 in illegal payments to cover consulting and advertising expenses incurred by a candidate running for an elected position in the Alaska state legislature. ..."


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2
Feb
2008

Vorsicht Abzocke!

Sparte: Recht & Ordnung

Auch wenn Werbung oft nervt, kann ich es verstehen, wenn mancher seinen I-Net-Auftritt über das Schalten von Werbebannern auf seiner Site finanziert.

Würde mir bei dieser Gelegenheit ein "windiger" Geschäftspartner unterkommen, der durch unseriöses Verhalten seine Kunden abzockt und dadurch auch mich in Mißkredit bringt, hätte der die längste Zeit auf meiner Seite werben dürfen. Der wäre mit mindestens "Mach3" rausgeflogen!

Auf Grund dieser Haltung habe ich mich gewundert, bei einem bei mir beliebten Anbieter einen Warntext vor diversen Praktiken einschließlich einiger Anbieternennungen vorzufinden - die aber weiterhin auf der Site werben durften....

Des Rätsels Lösung: Bereits der Werbevertrag enthält im Kleingedruckten Fesselungsklauseln, die eine vorfristige Kündigung mit deftigen Vertagsstrafen belegen, da die Anzeigen ja seit Vertagsschluß nicht geändert wurden.

Da kann man nur noch sagen:

"Drum prüfe, wer sich vertraglich bindet,
ob sich nicht noch 'ne Klausel findet!"


(Zitathonorare gem. Urheberrechtsschutzgesetz oder so bitte an mich überweisen!!!" *rofl*)




Und hier der Warninweis:



"Sehr geehrter ******- User,

wie Sie wissen, finanziert sich ********* auch durch Werbe-Einblendungen auf die wir im Detail keinen Einfluss haben.

Beachten Sie bitte bei einigen aktuellen Angeboten (Lebensaltervorhersage, Abstammung) das Kleingedruckte (meist ganz unten nur durch Scrollen zu sehen), bevor Sie Ihre Adresse eingeben.

Zitat "Für den …… Service zahlen Sie einmalig 59.00 Euro..."

Ähnliche Aufmerksamkeit empfehlen wir bei allen Angeboten im Internet.


Vielen Dank ..."


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12
Okt
2007

"Rechtssichere Websites" und der Disclaimer

Sparte: Recht & Ordnung

Nachdem ein berühmt-berüchtigter Abmahnanwalt inzwischen sogar die Nennung seines Namens in Zusammenhang mit seiner Abmahnpraxis (... und seiner Verurteilung ohne Bewährung...) mt Bußgeldern bewehrt hat, sollte man sich doch ein wenig Gedanken machen über die "rechtssichere Gestaltung" seiner Sites. Immerhin hat sich da auch im Laufe der letzten Monate einiges geändert, was man auf den ersten Blick gar nicht so bemerkt - wie z. Bsp. die Erlaubnis für die einfache (also: wertungsfreie) Verlinkung einer fremden HP auf der eigenen Site ("... Doch wie verhält es sich rechtlich, wenn der Betreiber einer Website, die verlinkt wurde, gar nicht damit einverstanden ist. Dies hatte das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 13 U 4/07, Urteil vom 15.02.2007) zu entscheiden. ...")

In Zusammenhang mit der Rechtssicherheit und der Abmahnungswelle möchte ich Euch auf zwei eBooks hinweisen, die zwar auf den ersten Blick nicht ganz billig sind, sich längerfristig aber durchaus bezahlt machen könn(t)en!

Da wäre zum Einen:

"Die rechtssichere Website", ein Praxisleitfaden für die eigene Webpräsenz zum Preis von € ***9,80** im PDF-Format

zum Anderen:

"Die Abmahnung im Internet" ebenfalls als PDF-Dokument für € ***12,80**.

Einen (kostenlosen) Disclaimer allgemeiner Art findet Ihr hier.


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1
Okt
2007

Gereimtes Urteil

Sparte: Recht & Ordnung

Die Juristerei muß nicht immer trocken sein! Auch bei uns neigt (gelegentlich) ein Richter mal zu einem Anflug von Humor, wie folgende gereimte Urteilsbegründung beweist:


Amtsgericht Höxter (8 Js 655/95): Führerscheinentzug für einen betrunkenen Autofahrer

"Am 3.3.95 fuhr mit lockerem Sinn
der Angeklagte in Beverungen dahin.
Daheim hat er getrunken, vor allem das Bier
und meinte, er könne noch hier.
Doch dann wurde er zur Seite gewunken.
Man stellte fest, er hatte getrunken.
Im Auto tat's duften wie in der Destille.
Die Blutprobe ergab 1,11 Promille.
Das ist eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt,
eine Straftat, und mag das auch klingen hart.
Es steht im Gesetz, da hilft kein Dreh,
§ 316 I und II StGB.
So ist es zum Strafbefehl gekommen.
Auf diesen wird Bezug genommen.
Der Angeklagte sagt, den Richter zu rühren:
'Das wird mir in Zukunft nicht wieder passieren!'
Jedoch es muss eine Geldstrafe her,
weil der Angeklagte gesündigt, nicht schwer.
30 Tagessätze müssen es sein
zu 30,- DM.
Und wer Bier trinkt und Wein,
dem wird genommen der Führerschein.
Die Fahrerlaubnis wird ihm entzogen,
auch wenn man menschlich ihm ist gewogen.
Darf er bald fahren? Nein, mitnichten.
Darauf darf er längere Zeit verzichten.
5 Monate Sperre, ohne Ach und Weh,
§§ 69, 69a StGB.
Und schließlich muss er, da hilft kein Klagen,
die ganzen Verfahrenskosten tragen,
weil er verurteilt, das ist eben so,
§ 465 StPO."




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28
Sep
2007

Haftstrafe für "Abmahnanwalt"

Sparte: Recht & Ordnung

„Abmahnanwalt“ vGr wegen versuchten Betruges zu Haftstrafe verurteilt


Nach Berichten von „taz“ und "Spiegel-Online" wurde der in der Internetwelt als „Abmahnanwalt“ bekannte Gü*** Freiherr von Gra**** vom Berliner Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Hintergründe der Angelegenheit muten ziemlich abenteuerlich an.

Am Anfang stand eine zivilrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwalt von Gra****** und der Berliner Zeitung „taz“. Der Anwalt hatte im Jahr 2006 eine Bestätigungsemail über den Eintrag in den Newsletter der taz erhalten. Da er sich selbst nicht für den Newsletter angemeldet hatte, nahm er diese Bestätigungsmail zum Anlass, die taz abzumahnen und eine gerichtliche einstweilige Verfügung gegen die Zeitung als Versender der email zu erwirken.

Die hierdurch entstandenen Kosten für das Verfahren wurden nach Angaben der taz fristgemäß überwiesen. Allerdings kam es bei der internen Verbuchung dieser Kosten wohl zu Unklarheiten in der Kanzlei, von Gra***** habe diese wohl versehentlich anderen noch offenen Forderungen zugeordnet. In Bezug auf die vermeintlich noch nicht beglichene Forderung hat von Gra**** dann die Domain „taz.de“ gepfändet und wollte die Domain über seine Website veräußern. Dies konnte nur durch eine entsprechende einstweilige Verfügung, die durch die taz erwirkt wurde, verhindert werden.

Daraufhin hat der Anwalt der taz Strafanzeige wegen versuchten Betruges gegen von Gra**** gestellt. Im Rahmen der erfolgten Durchsuchung der Kanzleiräume soll nach Angaben der taz auch ein Fax gefunden worden sein, dessen Kenntnis von Gra****** bis dahin bestritten hatte.

Nach Aussagen der taz habe sich von Gra***** im Strafverfahren vor dem AG Tiergarten dann mit dem Chaos in den Kanzleiräumen sowie mangelnden Rechtskenntnissen (!) entschuldigt. Allerdings ließ die Richterin dies nicht gelten. Von Gra***** wurde zu einer statt einer durchaus möglichen Geldstrafe zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, diese wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Berücksichtigt wurden bei der Urteilsfindung nach dem Bericht der taz auch eine bereits erfolgte Verurteilungen des Anwalts wegen Urkundenfälschung. Es sei nicht zu erwarten, so die Richterin, dass sich der Angeklagte in Zukunft an die Rechtsordnung halten werde. In der Internet- und Bloggerwelt hat das Urteil bereits jetzt – obwohl noch nicht rechtskräftig – für massive Schadenfreude gesorgt.


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Quelle




Kommentar:

Leider gibt es keinen Smilie, der groß genug wäre, meine Freude auszudrücken...


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18
Sep
2007

Gesunde Ernährung mit Hartz IV?

Sparte: Recht & Ordnung

Es gab und gibt immer wieder Diskussionen über die "ausreichende Bemessung" von ALG II und Hartz IV mit Blick auf die gesunde Ernährung. (In diesem Zusammenhang sei auch auf das Ablehnungsurteil zur Kostenübernahme für einen Kühlschrank durch die ARGE/das Sozialamt (Az. S 35 AS 100/06 ER) für Langzeitarbeitslose hingewiesen…). Immer wieder wird die Behauptung aufgestellt, dass Arbeitslose, also sowohl Bezieher von ALG II als auch von Hartz IV, über ausreichende finanzielle Mittel verfügen um vor allem Kinder und Jugendliche gesund zu ernähren.

Das entspricht nicht den Tatsachen!

Mitarbeiter des Forschungsinstitutes für Kinderernährung der Universität Bonn haben bereits 2004 eine entsprechende Analyse vorgelegt.

Als Basis dienten die Preise von mehr als 80 Lebensmitteln – einmal gekauft bei REWE und EDEKA (normale Supermärkte) sowie ALDI und LIDL (Billigsupermärkte/Discounter). Dabei kamen sie zu folgenden Ergebnissen:

Für die gesunde Ernährung eines durchschnittlichen 15jährigen Jugendlichen hätten beim Discounter täglich € ***4,68**, im normalen Supermarkt € ***7,44** ausgegeben werden müssen. (Zur Erinnerung: Diese Studie stammt aus dem Jahr 2004!)

Nach Bilanzen der Markt~ und Preisberichtsstelle für Erzeugnisse der Forst- und Ernährungswissenschaft sind allein seit dem Sommer 2006 die Preise wie folgt gestiegen:

• Kartoffeln 32,5 %
• Gemüse 16 %
• Geflügel 9 %
• Orangensaft 7 %
• Apfelsaft 5 %

Dabei wurden die im August gestiegenen Kosten für Milch und Milcherzeugnisse sowie die geplante Preiserhöhung für Getreideprodukte, Fleisch, Obst und Margarine noch nicht berücksichtigt.

Dem gegenüber stellt der Gesetzgeber für Jugendliche im Alter von 14 bis 25 Jahren in ALG-II-Familien jedoch lediglich € ***3,52** täglich, Kindern unter 14 Jahren sogar nur € ***2,63** täglich für Essen und Trinken zur Verfügung! (*)

Allein für 2004 ist der Unterschied zwischen den tatsächlichen Kosten und den zur Verfügung stehen Geldern unübersehbar – wie wird er sich dann erst zum Jahresende 2007 darstellen?

Daran werden auch die € ***2,00**, die neuerdings mehr für ALG-II-Empfänger ausgereicht werden, nichts ändern – im Gegenteil! Sie sind wie ein Schlag ins Gesicht!

… und auch die geforderten € ***420,00** Regelleistung werden bei weitem nicht für eine gesunde Lebensführung ausreichen!




(*) Berechnungsgrundlage: Regelleistung für die Altersgruppe, davon 38 % lt. § 20 Durchführungshinweise Nr. 20.1 SGB II für Nahrung und Getränke, geteilt durch 30 Monatstage)


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Meine kleine Welt

"Der zweite Aufguß"

Der zweite Start ins Bloggerleben...

Überwachung? Nein Danke!



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