Neues Urteil bestätigt Pflicht zur Herausgabe von Passwörtern
Sparte: Recht & Ordnung"In Großbritannien gilt im Rahmen der sehr strengen neuen Antiterror-Gesetzgebung seit dem Jahr 2000 der sogenannte RIPA (Regulation of Investigatory Powers Act). Dieser beinhaltet unter anderem die Regelung, dass man auf Anweisung der Ermittlungsbehörden verpflichtet ist, die Passwörter für Computer oder andere elektronische Geräte (und auch die Schlüssel für eventuell zum Einsatz kommende Kryptographie) herauszugeben. Anderenfalls kann man bis zu zwei Jahre (in Fällen, die die nationale Sicherheit betreffen, bis zu fünf Jahre) in Haft genommen werden. Nun gab es ein neues, sehr bedeutendes Urteil zu diesem Gesetz.
Das Berufungsgericht entschied, dass ein von dieser Regelung Betroffener sich nicht weigern darf, sein Passwort herauszugeben, weil er sich damit (beziehungsweise mit den entschlüsselten Daten) möglicherweise selbst belasten würde. Die beiden Kläger (Verdächtige in einem anderen Verfahren) hatten sich an das Gericht gewandt, weil sie der Meinung waren, die Herausgabe ihrer Keys sei nicht vereinbar mit ihrem Recht, sich vor Gericht nicht selbst belasten zu müssen. Das Gericht stimmte dieser Ansicht nicht zu.
Begründet wurde dieses Urteil von den Richtern damit, dass ein Passwort oder Key einem physischen Schlüssel gleichzusetzen ist. Somit existiert er "unabhängig vom Willen einer Person." Damit sei der Schlüssel als "neutral" anzusehen, ganz egal, wie die damit zu erreichenden Inhalte aussehen, so die Richter. ..."
(Quelle & weiterlesen...)
Dass da der Schäu*** noch nicht drauf gekommen ist...
Das Berufungsgericht entschied, dass ein von dieser Regelung Betroffener sich nicht weigern darf, sein Passwort herauszugeben, weil er sich damit (beziehungsweise mit den entschlüsselten Daten) möglicherweise selbst belasten würde. Die beiden Kläger (Verdächtige in einem anderen Verfahren) hatten sich an das Gericht gewandt, weil sie der Meinung waren, die Herausgabe ihrer Keys sei nicht vereinbar mit ihrem Recht, sich vor Gericht nicht selbst belasten zu müssen. Das Gericht stimmte dieser Ansicht nicht zu.
Begründet wurde dieses Urteil von den Richtern damit, dass ein Passwort oder Key einem physischen Schlüssel gleichzusetzen ist. Somit existiert er "unabhängig vom Willen einer Person." Damit sei der Schlüssel als "neutral" anzusehen, ganz egal, wie die damit zu erreichenden Inhalte aussehen, so die Richter. ..."
(Quelle & weiterlesen...)
Dass da der Schäu*** noch nicht drauf gekommen ist...
Waldschratt - 19. Okt, 13:21
Chutzpe - 19. Okt, 14:32
Und du bringst ihn auch noch auf die Idee hiermit... *rennt weg*