Vorratsdatenspeicherung Amtsgericht Berlin äußert Zweifel an Speicherpflicht für Provider
Sparte: Recht & Ordnung"Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland erst seit Beginn dieses Jahres in Kraft. Bei der Internet-Nutzung gilt sogar noch eine Übergangsfrist, die besagt, dass Provider, die der Pflicht, Verbindungsdaten zu speichern, nicht nachkommen, bis zum Januar 2009 keine Sanktionen zu befürchten haben. Trotzdem sorgte diese Maßnahme bereits für sehr viele politische und juristische Meinungsverschiedenheiten zwischen Befürwortern und Gegnern. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun in dieser Debatte für neuen Zündstoff gesorgt, indem es die Meinung vertritt, dass Provider unter bestimmten Umständen der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nicht nachkommen müssen. ..."
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Waldschratt - 24. Sep, 12:19