Ein Irrtum und seine Folgen!
Sparte: PrivatEigentlich sollte es ja nur ein Widerspruch zu einem Entscheid der Krankenkasse (ablehnender Kostenübernahmebescheid) werden.
Eigentlich.
Da die Kostenübernahme nicht einheitlich gesetzlich geregelt ist, sondern für die gesetzlichen Krankenkassen eine "Kann-Regelung" darstellt (Und für die privaten?? ) ging es also darum, ähnlich gelagerte Fälle zu finden und sie (Neben diversen anderen Dinge, die geklärt werden müssen!) aufzubereiten, damit ich sie statistisch relevant einbeziehen kann.
Inzwischen habe ich:
3 konkrete Fallbeispiele, jedoch nicht von dieser KK
einen schmalen Leitzordner mit Informationen vom Hersteller
Auskunft von der Rechtsabteilung des Herstellers über mögliche juristische Schritte (Das geht bis hin zu einer Anzeige / Klage bei der Staatsanwaltschaft wegen "Unterlassener Hilfeleistung"!!!)
Auskünfte von der Ärztekammer des Landes und des Bundes
Informationen vom "verband der Krankenversicherten" VdK
Informationen vom "Sozialverband Deutschland e.V." (Sozialverband)
Urteile vom Bundessozialgericht und die dazugehörigen Presseerklärungen
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht + Presseerklärungen
"Karlsruher Urteil" + Presseerklärungen
eine demoskopische, statistisch relevante Studie von 06/2006, die zwar höchst informativ ist, mir aber wohl wenig nutzen wird, da sie als "Vertraulich!" eingestuft ist... (Sch****!)
allerhand Gesetzestext, Vorlagen, Petitionen usw. rund um das Themaa...
Alles in allem habe ich die letzten Tage mehr mitlesen studieren, Exzerpte hämmern und Textmarken setzen zugebracht als mit irgend etwas anderem.
So langsam habe ich die Nase voll! Jetzt merke ich auch deutlich, dass nicht nur die körperliche Leistungsfähigkeit so gut wie perdue ist - auch die Geisteskraft macht nach spätestens 30...40 min schlapp Also heißt es immer wieder Pausen einlegen, ablenken, entspannen... und dann muß sich erst wieder reinarbeiten in den Gedankengang! Ein~ oder zweimal wollte ich es erzwingen, aber dann werden zum einen die Schmerzen fast unerträglich und dann werde ich munter, weil die Tastatur am Rücken drückt *g* ...
Aber was ist nun der Irrtum?
Der Gedanke, dass ich in maximal zwei Tagen mit dem Schriebs fertig bin und es höchsten 1 1/2 Seiten Drucktext werden!
Inzwischen sind es sieben Tage - und das Konzept hat runde 18 Seiten...
Vielleicht sollte ich es als "Gesellenstück" bei einer Anwaltskanzlei einreichen!! *lol*
Ach ja, keine Angst wegen der Widerspruchsfrist: "Formloser Widerspruch zur Fristwarung" mit Ankündigung der schriftlichen Begründung sowie der "Interessenerklärung an einer gütlichen Einigung" und der "Vorbehaltserklärung weiterer, auch juristischer Schritte" ist als Übergabe-Einschreiben mit Rückschein fort...
Euch allen eine "Gute Nacht!" - und mir Träume ohne §§-Zeichen, Zitate und Kommentare.. *schüttel*
Eigentlich.
Da die Kostenübernahme nicht einheitlich gesetzlich geregelt ist, sondern für die gesetzlichen Krankenkassen eine "Kann-Regelung" darstellt (Und für die privaten?? ) ging es also darum, ähnlich gelagerte Fälle zu finden und sie (Neben diversen anderen Dinge, die geklärt werden müssen!) aufzubereiten, damit ich sie statistisch relevant einbeziehen kann.
Inzwischen habe ich:
Alles in allem habe ich die letzten Tage mehr mit
So langsam habe ich die Nase voll! Jetzt merke ich auch deutlich, dass nicht nur die körperliche Leistungsfähigkeit so gut wie perdue ist - auch die Geisteskraft macht nach spätestens 30...40 min schlapp Also heißt es immer wieder Pausen einlegen, ablenken, entspannen... und dann muß sich erst wieder reinarbeiten in den Gedankengang! Ein~ oder zweimal wollte ich es erzwingen, aber dann werden zum einen die Schmerzen fast unerträglich und dann werde ich munter, weil die Tastatur am Rücken drückt *g* ...
Aber was ist nun der Irrtum?
Der Gedanke, dass ich in maximal zwei Tagen mit dem Schriebs fertig bin und es höchsten 1 1/2 Seiten Drucktext werden!
Inzwischen sind es sieben Tage - und das Konzept hat runde 18 Seiten...
Vielleicht sollte ich es als "Gesellenstück" bei einer Anwaltskanzlei einreichen!! *lol*
Ach ja, keine Angst wegen der Widerspruchsfrist: "Formloser Widerspruch zur Fristwarung" mit Ankündigung der schriftlichen Begründung sowie der "Interessenerklärung an einer gütlichen Einigung" und der "Vorbehaltserklärung weiterer, auch juristischer Schritte" ist als Übergabe-Einschreiben mit Rückschein fort...
Euch allen eine "Gute Nacht!" - und mir Träume ohne §§-Zeichen, Zitate und Kommentare.. *schüttel*
Waldschratt - 24. Sep, 00:35
Hoffentlich wirst wenigstens ein bisschen für den riesigen Aufwand belohnt *daumendrückunddollwünsch*