Vorratsdatenspeicherung
Sparte: Recht & Ordnung"Am 1. Januar 2008 ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Damit sind von nun an die deutschen Telekommunikationsanbieter verpflichtet, zu speichern wer wann wo und wie lange mit wem telefoniert hat und diese Daten für ein halbes Jahr vorzuhalten. Betroffen davon sind auch SMS. Ab 2009 sollen zusätzlich IP-Adressen und Email-Verkehrsdaten gespeichert werden.
Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat im Auftrag von mehr als 30.000 Bürgern am 31. Dezember 2007 eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz eingereicht und beantragt, die Datensammlung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" sofort aussetzen zu lassen. ..."
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Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat im Auftrag von mehr als 30.000 Bürgern am 31. Dezember 2007 eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz eingereicht und beantragt, die Datensammlung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" sofort aussetzen zu lassen. ..."
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Waldschratt - 7. Sep, 16:54
Verfassungsgericht verlängert einstweilige Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (04.09.2008)
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