Be"gut"achtung
Sparte: MutschHeute war nun eine Dame bei Mutsch, um sie und ihre Pflegebedürftigkeit zu begutachten.
Über eventuell notwendige fachliche Kompetenzen und Voraussetzungen möchte ich mir kein Urteil anmaßen; ich gehe aber davon aus, das man den Beruf "Gut"achter nicht erlernen kann - dieser spezielle Menschenschlag muß wohl schon so geboren werden...
Für mich erhebt sich nach dieser Lehrstunde zum Thema "lebendige Sozialreform" nur noch die Frage, was be"gut"achtet wurde bzw. was in das abschließende "Gut"achten denn nun einfließt: die tatsächliche Befindlichkeit des Patienten und der daraus abgeleitete notwendige Pflegeaufwand oder die Auswertung eines Stück Papiers, liebevoll "Strichelliste" genannt!
Über das Ergebnis kann ich nichts sagen, was über Mutmaßungen hinaus gehen würde. Ich weiß nur, dass Mutsch noch lange Zeit im Schlafzimmer war und leise weinte... Das lag auch daran, dass wir voraussichtlich auf den Pflegekosten für den Zeitraum vom 31.05. (Auslaufen der Pflegestufe) bis zum 24.07. (Eingang des Begutachtungsantrages) sitzen bleiben werden - eine "Wiedereinsetzung in den alten Stand" wie beantragt (da Mutsch ja schon vorher die II hatte) sieht der Gesetzgeber nicht vor.
... ach ja, und es wurden uns unangekündigte Kontrollen angekündigt. Ob wir da auch zu Hause sind? Mir ist jedenfalls neu, dass man mit Pflegestufe II automatisch auch "Hausarrest" hat!
Und ehe ich meiner Renitenz mehr Spielraum gebe als durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt wird und sich mit BGB und StGB vereinbaren läßt schließe ich diesen Beitrag - zumindest bis auf Weiteres!
Über eventuell notwendige fachliche Kompetenzen und Voraussetzungen möchte ich mir kein Urteil anmaßen; ich gehe aber davon aus, das man den Beruf "Gut"achter nicht erlernen kann - dieser spezielle Menschenschlag muß wohl schon so geboren werden...
Für mich erhebt sich nach dieser Lehrstunde zum Thema "lebendige Sozialreform" nur noch die Frage, was be"gut"achtet wurde bzw. was in das abschließende "Gut"achten denn nun einfließt: die tatsächliche Befindlichkeit des Patienten und der daraus abgeleitete notwendige Pflegeaufwand oder die Auswertung eines Stück Papiers, liebevoll "Strichelliste" genannt!
Über das Ergebnis kann ich nichts sagen, was über Mutmaßungen hinaus gehen würde. Ich weiß nur, dass Mutsch noch lange Zeit im Schlafzimmer war und leise weinte... Das lag auch daran, dass wir voraussichtlich auf den Pflegekosten für den Zeitraum vom 31.05. (Auslaufen der Pflegestufe) bis zum 24.07. (Eingang des Begutachtungsantrages) sitzen bleiben werden - eine "Wiedereinsetzung in den alten Stand" wie beantragt (da Mutsch ja schon vorher die II hatte) sieht der Gesetzgeber nicht vor.
... ach ja, und es wurden uns unangekündigte Kontrollen angekündigt. Ob wir da auch zu Hause sind? Mir ist jedenfalls neu, dass man mit Pflegestufe II automatisch auch "Hausarrest" hat!
Und ehe ich meiner Renitenz mehr Spielraum gebe als durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt wird und sich mit BGB und StGB vereinbaren läßt schließe ich diesen Beitrag - zumindest bis auf Weiteres!
Waldschratt - 14. Aug, 13:32
Zeitlos - 14. Aug, 21:24
Also erstmal: Seid herzlich gedrückt!
Zweitens: Dass die Lücke zwischen dem unangekündigten Auslaufen und Begutachtungsantrag nicht übernommen werden soll ist eine reine Unverschämtheit.
Drittens: Das Pflegeeinstufungen bei Senioren überhaupt auslaufen können finde ich eine bodenlose Frechheit. Mal ganz ehrlich und platt formuliert: Ist denn in dem Alter überhaupt damit zu rechnen, dass man in absehbarer Zeit wieder fröhlich und selbstständig durch die Gegend hüpft?
Und ein klitzekleines Viertens: Ich kann ein ganz klein Wenig nachvollziehen, dass die Begutachtungen streng sind, um "Betrügern" möglichst wenig Chance zu lassen. Leider ist das im Endergebnis für viele wirklich Pflegebdeürftige nicht fair. Aber ich denke auch, dass Gutachter für Pflegestufen kein toller Beruf ist und die wahrscheinlich angehalten sind sowenig wie möglich rauszugeben ...
Haltet die Ohren steif!
Liebe Grüße,
Zeitlos
Zweitens: Dass die Lücke zwischen dem unangekündigten Auslaufen und Begutachtungsantrag nicht übernommen werden soll ist eine reine Unverschämtheit.
Drittens: Das Pflegeeinstufungen bei Senioren überhaupt auslaufen können finde ich eine bodenlose Frechheit. Mal ganz ehrlich und platt formuliert: Ist denn in dem Alter überhaupt damit zu rechnen, dass man in absehbarer Zeit wieder fröhlich und selbstständig durch die Gegend hüpft?
Und ein klitzekleines Viertens: Ich kann ein ganz klein Wenig nachvollziehen, dass die Begutachtungen streng sind, um "Betrügern" möglichst wenig Chance zu lassen. Leider ist das im Endergebnis für viele wirklich Pflegebdeürftige nicht fair. Aber ich denke auch, dass Gutachter für Pflegestufen kein toller Beruf ist und die wahrscheinlich angehalten sind sowenig wie möglich rauszugeben ...
Haltet die Ohren steif!
Liebe Grüße,
Zeitlos
Xchen - 14. Aug, 21:41
2. Das finde ich auch - das wäre wie wenn die Taggeldversicherung bei mir die Zahlungen stoppen würde (aus welchen Gründen auch immer) und dann befinden würde, dass ich für die Zeit des Stopps nichts bekäme, obwohl ich genau den gleichen Krankstatus hatte wie seit Januar (und ja, solches kommt hier vor).
3. Dem kann ich nur zustimmen, natürlich sind auch Verbesserungen möglich, doch grad bei so einem alten Menschen wie Mutsch, die ja stetig abbaut, sicher nicht.
4. Auch das verstehe ich und bin ich ja grundsätzlich dafür - doch leiden müssen immer die, die ehrlich sind.
Die gleiche Diskussion haben wir hier mit der IV - es gibt geschätzte 5% der Bezüger, die Betrüger sind, doch büssen müssen die restlichen 95%, die echtes Anrecht darauf haben.
3. Dem kann ich nur zustimmen, natürlich sind auch Verbesserungen möglich, doch grad bei so einem alten Menschen wie Mutsch, die ja stetig abbaut, sicher nicht.
4. Auch das verstehe ich und bin ich ja grundsätzlich dafür - doch leiden müssen immer die, die ehrlich sind.
Die gleiche Diskussion haben wir hier mit der IV - es gibt geschätzte 5% der Bezüger, die Betrüger sind, doch büssen müssen die restlichen 95%, die echtes Anrecht darauf haben.
Waldschratt - 16. Aug, 18:35
Hallo Zeitlos,
ich fange mal bei 4.) an: Sicher gibt es Mißbrauch und einzelne Fälle wie zuletzt der Skandal mit dem Arbeitlosen und seiner "Pressesprecherin" sowie Herrn B. werfen ein ganz schlechtes Licht auf die Vielzahl anderer, ehrlicher Menschen. Gerade deshalb sollte hier mit Fingerspitzengefühl gearbeitet werden! Aber offenbar gilt nun auch hier etwas, das unser Innenminister mit aller Gewalt durchsetzen will: Generalverdacht statt Unschuldsvermutung!
Zu 3.) Darauf möchte ich im Moment nicht weiter eingehen, da sich darauf ein Teil unseres eventuell notwendigen Widerspruches stützen wird. Auf alle Fälle ist es von Vorteil, wenn man weiß was wo geschrieben steht und Originaltexte vorliegen hat - mein "Danke!" an eine liebe Freundin für ihre schnelle Hilfe! ;)
Zu 2.) Es ist tatsächlich so, dass der Gesetzgeber keine rückwirkende Genehmigung vorsieht. Er schließt sie aber auch nicht aus! Damit wäre es ein typischer Fall für eine Kulanz- bzw. Einzelfallentscheidung der Pflegekasse. Also erst einmal abwarten!
Zu 1.) Danke! *tut gut* *re-drück*
ich fange mal bei 4.) an: Sicher gibt es Mißbrauch und einzelne Fälle wie zuletzt der Skandal mit dem Arbeitlosen und seiner "Pressesprecherin" sowie Herrn B. werfen ein ganz schlechtes Licht auf die Vielzahl anderer, ehrlicher Menschen. Gerade deshalb sollte hier mit Fingerspitzengefühl gearbeitet werden! Aber offenbar gilt nun auch hier etwas, das unser Innenminister mit aller Gewalt durchsetzen will: Generalverdacht statt Unschuldsvermutung!
Zu 3.) Darauf möchte ich im Moment nicht weiter eingehen, da sich darauf ein Teil unseres eventuell notwendigen Widerspruches stützen wird. Auf alle Fälle ist es von Vorteil, wenn man weiß was wo geschrieben steht und Originaltexte vorliegen hat - mein "Danke!" an eine liebe Freundin für ihre schnelle Hilfe! ;)
Zu 2.) Es ist tatsächlich so, dass der Gesetzgeber keine rückwirkende Genehmigung vorsieht. Er schließt sie aber auch nicht aus! Damit wäre es ein typischer Fall für eine Kulanz- bzw. Einzelfallentscheidung der Pflegekasse. Also erst einmal abwarten!
Zu 1.) Danke! *tut gut* *re-drück*
Zeitlos - 16. Aug, 18:41
Och, das mit 4.) gilt nicht erst seit Schäuble. Meine Oma ist 1998 gestorben und schon die ist vom Gutachter so "nett" behandelt worden, z.B. : "Ach, Sie können ja den Arm noch heben [Anm.: für zwei Sekunden]. Da können Sie sich ja auch noch selber kämmen." Das scheint also keine Modeerscheinung zu sein, sondern quasi gute alte Tradition ;-)
Ich drück Euch ganz feste die Daumen!!!
Ich drück Euch ganz feste die Daumen!!!
Waldschratt - 16. Aug, 19:30
Zitat: "... "Ach, Sie können ja den Arm noch heben ... . Da können Sie sich ja auch noch selber kämmen. ..."
Gib zu, Du hast gelauscht!!!! Bloß bei uns sagte sie: "... selbst die Haare machen!"
Im Übrigen braucht man als Zahnprothesenträger weniger Zeit für die Zahnpflege als wenn man noch seine eigenen Beißerchen hat... Abrechenbar ist auch nur noch die "Zeit der Verrichtung am Patienten", also wenn der Pfleger (oder so) daneben steht, damit man nicht hinfällt, kann er die Zeit nicht abrechnen - nur wenn er dich am Arm hält! Aber immer wieder betonen, dass alles für die "mobilisierung des Patienten und seine größtmögliche Selbstständigkeit" getan wird! Ein Lacher bei diesen Abrechnungsmodalitäten!
Gib zu, Du hast gelauscht!!!! Bloß bei uns sagte sie: "... selbst die Haare machen!"
Im Übrigen braucht man als Zahnprothesenträger weniger Zeit für die Zahnpflege als wenn man noch seine eigenen Beißerchen hat... Abrechenbar ist auch nur noch die "Zeit der Verrichtung am Patienten", also wenn der Pfleger (oder so) daneben steht, damit man nicht hinfällt, kann er die Zeit nicht abrechnen - nur wenn er dich am Arm hält! Aber immer wieder betonen, dass alles für die "mobilisierung des Patienten und seine größtmögliche Selbstständigkeit" getan wird! Ein Lacher bei diesen Abrechnungsmodalitäten!
DonParrot - 15. Aug, 12:30
Der reine Wahnwitz.
*Ist sprachlos*
*Ist sprachlos*
Xchen - 15. Aug, 17:51
So läufts da draussen - man kann nur froh sein, wenn man nie krank wird oder irgendwie aus dem Arbeitsschema fällt.
schlafmuetze - 16. Aug, 00:22
Ich verstehe es nicht...
Wieso geht das bei euch alles sooo schief??? Da ist doch der Wurm drin !!! Null Kommunikation mit der Pflege/Krankenkasse. Was für einen Pflegedienst habt ihr nur? Der strotzt ja vor Inkompetenz. Unangekündigte Kontrollen ??? Werdet ihr verdächtigt, zu betrügen ?? Was soll denn kontrolliert werden ??? Da würde ich mich aber mal schlau machen. Ihr habt auch Rechte.
Dem lieben Gott sei Dank, wir haben solche Probleme nicht.
Liebe Grüße euch beiden .. Kopf hoch ...!!!
Dem lieben Gott sei Dank, wir haben solche Probleme nicht.
Liebe Grüße euch beiden .. Kopf hoch ...!!!
Waldschratt - 16. Aug, 18:48
Die Kontrollen sollen die pflegerische Versorgung von Mutsch zum Inhalt haben, d.h. es soll vor allem kontrolliert werden, ob der Pflegedienst auch die Leistungen erbringt, die er abrechnet! Auch das ist von der Sache her im Interesse des Versicherten. Der Schuß kann aber auch nach hinten los gehen: Z. Bsp. als Druckmittel für die Ablösung einer Kombileistung durch eine Sachleistung, bei der der Pflegedienst ja 100% des Pflegegeldes bekommt. Damit ist aber die Möglichkeit weg, andere, private Pflegekräfte hinzuzuziehen...
Wir sind ja nicht die Einzigen, bei denen es "schief geht"! Du glaubst gar nicht, wie viele Anträge beim Verband der Krankenversicherten auf Überprüfung gestellt werden, wieviele Widersprüche eingelegt werden etc. Unsere Nachbarin, die u.a. jemand im ALters- und Pflegeheim, Verzeihung!, in der "Seniorenresidenz" mit betreut, ficht jeden Monat ein Tänzchen mit der Krankenkasse aus bzw. der Pflegekasse aus. Es gab auch schon Mitarbeiter des MDK, die ihren Dienst quittierten, da sie die Dienstdurchführung nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten...
Wir sind ja nicht die Einzigen, bei denen es "schief geht"! Du glaubst gar nicht, wie viele Anträge beim Verband der Krankenversicherten auf Überprüfung gestellt werden, wieviele Widersprüche eingelegt werden etc. Unsere Nachbarin, die u.a. jemand im ALters- und Pflegeheim, Verzeihung!, in der "Seniorenresidenz" mit betreut, ficht jeden Monat ein Tänzchen mit der Krankenkasse aus bzw. der Pflegekasse aus. Es gab auch schon Mitarbeiter des MDK, die ihren Dienst quittierten, da sie die Dienstdurchführung nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten...
schlafmuetze - 16. Aug, 21:38
Hallo Maik .. ;-)
Vielleicht bin ich jetzt heute plemplem... aber den Satz mit dem Druckmittel zur Ablösung einer Kombileistung durch eine Sachleistung begreife ich nicht. Es gibt kein Druckmittel. Meine Schwiegermutter ist Stufe 1. Das Pflegegeld geht an uns... zumindestens steht es uns zu. Da kommt kein Pflegedienst. Aber alle halbe Jahr kommt eine Dame des Pflegedienstes zu einem Gespräch. Sie meldet sich an. Die Pflegekasse schreibt uns an, wenn dieser Termin ansteht. Sie gibt uns Tips, schaut, ob sich etwas verändert - verschlechtert hat und wie sich die Hilfe für sie gestaltet. Sie teilt dann der Pflegekasse mit, ob alles in Ordnung ist und die Pflege der Einstufung gemäß geleistet werden kann. Wen wir zur Hilfe nehmen bleibt allein uns überlassen. Für Schwiegermutter kommt der Pflegedienst nicht, weil wir das so entschieden haben. Das bedeutet: Wollt ihr eine Kombipflege, dann entscheidet NUR IHR, was der Pflegedienst macht. Das ist ein Arbeitsvertrag, den ihr abschließt und keine Mildtätigkeit von seiten des Dienstes. Nochmal .. Es gibt kein Druckmittel.
Bei Schwiegervater ist das so .. Kombileistung: Schwiegervater Stufe drei. Am Morgen und am Mittag kommt 2 mal der Pflegedienst wegen Pflege. Den Rest machen wir. Soll heißen, das meiste Geld geht sowieso zu denen. Und unsere Leistung wird anders bezahlt. Der Pflegedienst erhält max bei Stufe drei 1432 € Es ist eine Kombipflege, das bedeutet: der Pflegedienst erhält für die erbrachten Leistungen ihr Geld. Welche Dienste der Pflegedienst erbringt entscheiden WIR. Jede Leistung ist einzeln aufgeführt. Kämmen, rasieren, anziehen, Hilfe bei Ausscheidungen etc. Rasieren machen wir z.B. selber, weil das im Monat ca. 90 € kostet. Angenommen 1074 € bekommt der Pflegedienst bezahlt, das sind 75 % der Summe. Der Rest - 25 % - ist unser. Aber nicht etwa 385 € sondern 25% der Summe , die ein Angehöriger für Pflege bekommt.. also: Stufe 3 = 665 €... davon 25 % = 166,25 €.
Mir scheint, du bist nicht gut über eure Rechte informiert. Das müßt ihr unbedingt nachholen. Surf mal durchs Internet. Es gibt Sozialverbände , Krankenkassen , Verbraucherzentralen, die alle Informationen zu dem Thema veröffentlichen.
Liebe Grüße ;-) .. lasst euch nicht irre machen ..
Bei Schwiegervater ist das so .. Kombileistung: Schwiegervater Stufe drei. Am Morgen und am Mittag kommt 2 mal der Pflegedienst wegen Pflege. Den Rest machen wir. Soll heißen, das meiste Geld geht sowieso zu denen. Und unsere Leistung wird anders bezahlt. Der Pflegedienst erhält max bei Stufe drei 1432 € Es ist eine Kombipflege, das bedeutet: der Pflegedienst erhält für die erbrachten Leistungen ihr Geld. Welche Dienste der Pflegedienst erbringt entscheiden WIR. Jede Leistung ist einzeln aufgeführt. Kämmen, rasieren, anziehen, Hilfe bei Ausscheidungen etc. Rasieren machen wir z.B. selber, weil das im Monat ca. 90 € kostet. Angenommen 1074 € bekommt der Pflegedienst bezahlt, das sind 75 % der Summe. Der Rest - 25 % - ist unser. Aber nicht etwa 385 € sondern 25% der Summe , die ein Angehöriger für Pflege bekommt.. also: Stufe 3 = 665 €... davon 25 % = 166,25 €.
Mir scheint, du bist nicht gut über eure Rechte informiert. Das müßt ihr unbedingt nachholen. Surf mal durchs Internet. Es gibt Sozialverbände , Krankenkassen , Verbraucherzentralen, die alle Informationen zu dem Thema veröffentlichen.
Liebe Grüße ;-) .. lasst euch nicht irre machen ..
Waldschratt - 17. Aug, 17:37
Tja liebe Schlafmütze, wie soll ich das jetzt erklären... Der Unterschied zwischen Sach- und Kombileistung ist mir schon klar und auch, dass wir letzten Endes Art und Umfang der Pflege festlegen und auch das es weder eine Zwangseinweisung in ein Heim noch in ein Krankenhaus gibt, solange kein zwingender Grund dafür besteht, der auch noch über das Gericht "abgesegnet" werden müßte (mit Ausnahme bei gefahr im Verzge usw. usf. ...)
Der Haken (oder der Widerspruch) hier ist eine Verfahrensweise, die, sollte ein Widerspruch notwendig werden, eine der tragenden Säulen des Widerspruchs werden wird! Doch selbst wenn ein Widerspruch nicht nötig wird, weil die II durchgeht, wird es einige ... Gespräche ... mit dem Pflegedienst geben... Denn eins steht fest und wurde auch von Unbeteiligten konstatiert: So wie z. Zt. das Geschehen abläuft ist es nicht optimal.
Wenn Du möchtest, können wir gern mal über das Thema mehlen - aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt ("schwebendes Verfahren" *g*) und an dieser Stelle möchte ich mal nicht weiter darauf eingehen. Trotzdem in großes DANKE! an Dich für Deine Bemühungen und Deine ratschläge, die mir immer willkommen sind!
*lg*
"M&M"
Der Haken (oder der Widerspruch) hier ist eine Verfahrensweise, die, sollte ein Widerspruch notwendig werden, eine der tragenden Säulen des Widerspruchs werden wird! Doch selbst wenn ein Widerspruch nicht nötig wird, weil die II durchgeht, wird es einige ... Gespräche ... mit dem Pflegedienst geben... Denn eins steht fest und wurde auch von Unbeteiligten konstatiert: So wie z. Zt. das Geschehen abläuft ist es nicht optimal.
Wenn Du möchtest, können wir gern mal über das Thema mehlen - aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt ("schwebendes Verfahren" *g*) und an dieser Stelle möchte ich mal nicht weiter darauf eingehen. Trotzdem in großes DANKE! an Dich für Deine Bemühungen und Deine ratschläge, die mir immer willkommen sind!
*lg*
"M&M"
leobab - 17. Aug, 09:42
Oh Mann, mir fehlen mal wieder die Worte. :-(
Wenn ich nur wüsste, wie man gegen diese Unverschämtheiten helfen kann.
Viele liebe Grüße schicke und Euch mal ganz lieb drücke
((((Maik & Mutsch))))
Wenn ich nur wüsste, wie man gegen diese Unverschämtheiten helfen kann.
Viele liebe Grüße schicke und Euch mal ganz lieb drücke
((((Maik & Mutsch))))
Waldschratt - 17. Aug, 17:23
"DANKE!" liebe Leobab! Deine Zeilen bedeuten mir immer viel... (((leobab)))
Ich drück euch beide ganz doll und sende alles Liebe!
DANKE und *re-umärmel*
Kann nicht einfach einmal etwas funktionieren?
Wohl nicht oder? Und es ist müssig, sich zu fragen und zu wundern, warum?
Manche Menschen haben einfach Glück (meistens ungerechtfertigt, denn sie hatten keine richtigen Problem) und andere müssen für jeden Cent fast sterben.
Wie mich diese Ungerechtigkeit - gegen die man NICHTS machen kann und die immer schlimmer wird - grad wieder verabscheue.