Rechtskundiger Übersetzer gesucht!
Sparte: NotizenIn jedem Land gibt es Gesetze, die entweder hoffnungslos überaltert oder völlig ... daneben sind! Während in vielen Ländern auch diese Gesetze kurz und prägnant formuliert werden (Tschad: "Der Käufer von zwei Kamelen, zehn Schafen und fünf Scheffeln Hirse darf dem Händler als Kaufpreis seine Frau anbieten.", Eritrea: "Ein Rechtsanwalt, der Freispruch für seinen Klienten fordert, muß an dessen statt die vom Staatsanwalt gefforderte Strafe absitzen." usw.) läßt Deutschland auch hier seiner Vorliebe für verschlungene Formulierungen Gebrauch. Deshalb meine Frage:
Wer kann mir das so erklären, dass ich es begreife?
... und hier kommt der Fachtext:
"Soweit nach römischem, heute noch in Deutschland gültigem Recht der erweiterte Verfall eines Gegenstandes nicht ohne einen Verstrickungsbruch zu überheben ist, kann das Gericht eine Entscheidung cum servo abeundum treffen, indem für keine Vertragspartei kein entgegenstehender Anspruch entsteht. Einschränkend hat der moderne Gesetzgeber verfügt, dass diese Bestimmung nur gilt, wenn niemand sich untersteht, ihre Durchführung in veritate ipse zu sanktionieren. - Dasselbe gilt für eine Pfandkehr mit Abgabenüberhebung."
Alles klar?
Das sage ich doch schon lange!
Wer kann mir das so erklären, dass ich es begreife?
... und hier kommt der Fachtext:
"Soweit nach römischem, heute noch in Deutschland gültigem Recht der erweiterte Verfall eines Gegenstandes nicht ohne einen Verstrickungsbruch zu überheben ist, kann das Gericht eine Entscheidung cum servo abeundum treffen, indem für keine Vertragspartei kein entgegenstehender Anspruch entsteht. Einschränkend hat der moderne Gesetzgeber verfügt, dass diese Bestimmung nur gilt, wenn niemand sich untersteht, ihre Durchführung in veritate ipse zu sanktionieren. - Dasselbe gilt für eine Pfandkehr mit Abgabenüberhebung."
Alles klar?
Das sage ich doch schon lange!
Waldschratt - 25. Jan, 21:59