14
Jan
2009

Frage zum Mietrecht

Sparte: Amtsschimmel

Ein privater Vermieter gibt einem Maklerbüro den Autrag, mehrere leerstehende Wohnungen in seinem Haus zu vermieten. Ein potenzieller Mieter sieht in einem Fenster die Vermietungsanzeige und meldet sich bei der angegebenen Telefenonnummer (Maklerbüro). Es kommt zur Besichtigung und zum Abschluß eines Mietvertrages.

Auf Verlangen des Vermieters wird der Mietvertrag ebenfalls durch das Maklerbüro erarbeitet.

Knapp 3 Monate nach dem Einzug erhält der Mieter vom Maklerbüro eine Rechnung über die "Vermittlung eines Mietvertrages" in Höhe von fast einer Kaltmiete.

M.W.n. ist das Büro vom Vermieter beauftragt worden - sowohl mit der Mietersuche als auch mit der Erstellung des Vertrages. Insoern ist doch die "Courtage" ebenfalls Sache des Vermieters - oder liege ich da etwa falsch?

*grübel*


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Monsterkeks - 14. Jan, 11:10

Der Makler erhält die Courtage immer vom Mieter. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es rechtens ist wenn der Mieter keine Kenntnis von der Vermittlung über den Makler hatte.

Budenzauberin - 14. Jan, 11:20

Grundsätzlich stimmt das @Monsterkeks. Allerdings muß es auch einen Vertrag zwischen Mieter (bzw. Mietsuchendem) und Makler geben. Kann es sein, daß die Courtage in dem Mietvertrag erwähnt wurde?
Waldschratt - 14. Jan, 11:53

1. Die Courtage ist im Mietvertrag nicht erwähnt. Die Abwicklung (Besichtigung) erfolgte über das Maklerbüro.
2. Auftraggeber war der Vermieter - damit müßte er nach meinem Rechtsverständnis auch für die daraus entstehenden Kosten aufkommen. Anders wäre es in meinen Augen, wenn der (potenzielle) Mieter einen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen hätte mit dem Inhalt: "Bitte suchen sie mir eine Wohnung!"

Uffz! Es geht nichts über Gesetze, Vorschriften, Bestimmungen...

"Ich bin ein Mieter - holt mich hier raus!!
Feuerpferd - 14. Jan, 17:12

Sowohl die Anfrage als auch die Besichtigung und der Abschluss des Mietvertrages erfolgte über das Maklerbüro - insofern trägt der Mieter die "Courtage", ebenso wie bei einem Hauskauf der Käufer die Courtage trägt... Und ich bin mir sicher, dass auch der Vermieter irgendeine Gebühr bezahlen muss... Ist leider soo...

Waldschratt - 14. Jan, 17:37

*argh*

Trotzdem Danke!
kittykoma - 14. Jan, 17:43

wenn ein maklerbüro von einem vermieter beauftragt ist trägt der mieter traditionell die courtage. es sei denn, er verhandelt erfolgreich, daß er sie nicht trägt. - was nur bei schwer vermietbaren wohnungen der fall ist. das ist ärgerlich, ist aber so.
wer sich auf eine anzeige o.ä. meldet und ein maklerbüro ist am telefon kann nur gleich sagen: nein danke, nicht zu diesen bedingungen. oder aber den makler bei der verhandlung des mietvertrags tatsächlich für sich arbeiten und verhandeln lassen.
wenn die rechnung geringer ist als zwei oder drei kaltmieten, kann es sein, daß die courtage ohnehin fifty-fifty bezahlt wird.

Hoffende - 14. Jan, 21:41

Hey, ich hab mal als Maklerin gearbeitet.

Es ist nicht(!) automatisch so, dass der Mieter eine Courtage bezahlen muss, wenn ein Mietvertrag zustande kommt. In manchen Gegenden sind die Vermieter nämlich so froh, dass sie überhaupt eine Wohnung vermieten können, so dass es dort üblich ist, dass die Vermieter die Courtage bezahlen.
Es gibt auch noch die Möglichkeit (in wieder anderen Regionen), dass sich Vermieter und Mieter die Courtage teilen.

Wie das genau der Fall ist, hängt also von der Region und davon ab, was der Makler mit dem Vermieter vereinbart.

Um sicher zu gehen, dass man die Courtage als Makler auch bekommt, muss man außer evtl. mit dem Vermieter auf jeden Fall mit dem potenziellen Mieter einen Vertrag abschließen. Das kann in kurzer, knapper Form sein, aber man sollte es sich unterschreiben lassen.
Ansonsten könnte es nämlich passieren, dass der Mieter später behauptet, von der Wohnung überhaupt nicht von dem Makler erfahren zu haben. Nur für das Anfertigen des Mietvertrages kann der Makler keine Gebühr verlangen. Die Courtage ist für die Vermittlung(!) der Wohnung zu zahlen.

Wenn ein solcher Vertrag nicht bestand und der Makler nicht nachweisen kann, dass der Mieter von der Courtagepflicht in Kenntnis gesetzt worden ist und erst durch ihn von der Wohnung erfahren hat, könnte es gut sein, dass man nicht zahlen muss. Allerdings kann es passieren, dass sich der Makler dann sein Geld vom Vermieter holen will. Und dann ist man als Mieter in einer nicht so schönen Situation...

Übrigens ist "fast eine Kaltmiete" ein sehr niedriger Betrag. Zulässig und meist auch üblich sind 2 Monatskaltmieten, zzgl. Mehrwertsteuer. Insofern würde ich mir also überlegen, ob sich der ganze Nichtzahl-Aufwand lohnt oder ob ich lieber zahle und meine Ruhe habe.

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