Gesunde Ernährung mit Hartz IV?
Sparte: Recht & OrdnungEs gab und gibt immer wieder Diskussionen über die "ausreichende Bemessung" von ALG II und Hartz IV mit Blick auf die gesunde Ernährung. (In diesem Zusammenhang sei auch auf das Ablehnungsurteil zur Kostenübernahme für einen Kühlschrank durch die ARGE/das Sozialamt (Az. S 35 AS 100/06 ER) für Langzeitarbeitslose hingewiesen…). Immer wieder wird die Behauptung aufgestellt, dass Arbeitslose, also sowohl Bezieher von ALG II als auch von Hartz IV, über ausreichende finanzielle Mittel verfügen um vor allem Kinder und Jugendliche gesund zu ernähren.
Das entspricht nicht den Tatsachen!
Mitarbeiter des Forschungsinstitutes für Kinderernährung der Universität Bonn haben bereits 2004 eine entsprechende Analyse vorgelegt.
Als Basis dienten die Preise von mehr als 80 Lebensmitteln – einmal gekauft bei REWE und EDEKA (normale Supermärkte) sowie ALDI und LIDL (Billigsupermärkte/Discounter). Dabei kamen sie zu folgenden Ergebnissen:
Für die gesunde Ernährung eines durchschnittlichen 15jährigen Jugendlichen hätten beim Discounter täglich € ***4,68**, im normalen Supermarkt € ***7,44** ausgegeben werden müssen. (Zur Erinnerung: Diese Studie stammt aus dem Jahr 2004!)
Nach Bilanzen der Markt~ und Preisberichtsstelle für Erzeugnisse der Forst- und Ernährungswissenschaft sind allein seit dem Sommer 2006 die Preise wie folgt gestiegen:
• Kartoffeln 32,5 %
• Gemüse 16 %
• Geflügel 9 %
• Orangensaft 7 %
• Apfelsaft 5 %
Dabei wurden die im August gestiegenen Kosten für Milch und Milcherzeugnisse sowie die geplante Preiserhöhung für Getreideprodukte, Fleisch, Obst und Margarine noch nicht berücksichtigt.
Dem gegenüber stellt der Gesetzgeber für Jugendliche im Alter von 14 bis 25 Jahren in ALG-II-Familien jedoch lediglich € ***3,52** täglich, Kindern unter 14 Jahren sogar nur € ***2,63** täglich für Essen und Trinken zur Verfügung! (*)
Allein für 2004 ist der Unterschied zwischen den tatsächlichen Kosten und den zur Verfügung stehen Geldern unübersehbar – wie wird er sich dann erst zum Jahresende 2007 darstellen?
Daran werden auch die € ***2,00**, die neuerdings mehr für ALG-II-Empfänger ausgereicht werden, nichts ändern – im Gegenteil! Sie sind wie ein Schlag ins Gesicht!
… und auch die geforderten € ***420,00** Regelleistung werden bei weitem nicht für eine gesunde Lebensführung ausreichen!
(*) Berechnungsgrundlage: Regelleistung für die Altersgruppe, davon 38 % lt. § 20 Durchführungshinweise Nr. 20.1 SGB II für Nahrung und Getränke, geteilt durch 30 Monatstage)
Das entspricht nicht den Tatsachen!
Mitarbeiter des Forschungsinstitutes für Kinderernährung der Universität Bonn haben bereits 2004 eine entsprechende Analyse vorgelegt.
Als Basis dienten die Preise von mehr als 80 Lebensmitteln – einmal gekauft bei REWE und EDEKA (normale Supermärkte) sowie ALDI und LIDL (Billigsupermärkte/Discounter). Dabei kamen sie zu folgenden Ergebnissen:
Für die gesunde Ernährung eines durchschnittlichen 15jährigen Jugendlichen hätten beim Discounter täglich € ***4,68**, im normalen Supermarkt € ***7,44** ausgegeben werden müssen. (Zur Erinnerung: Diese Studie stammt aus dem Jahr 2004!)
Nach Bilanzen der Markt~ und Preisberichtsstelle für Erzeugnisse der Forst- und Ernährungswissenschaft sind allein seit dem Sommer 2006 die Preise wie folgt gestiegen:
• Kartoffeln 32,5 %
• Gemüse 16 %
• Geflügel 9 %
• Orangensaft 7 %
• Apfelsaft 5 %
Dabei wurden die im August gestiegenen Kosten für Milch und Milcherzeugnisse sowie die geplante Preiserhöhung für Getreideprodukte, Fleisch, Obst und Margarine noch nicht berücksichtigt.
Dem gegenüber stellt der Gesetzgeber für Jugendliche im Alter von 14 bis 25 Jahren in ALG-II-Familien jedoch lediglich € ***3,52** täglich, Kindern unter 14 Jahren sogar nur € ***2,63** täglich für Essen und Trinken zur Verfügung! (*)
Allein für 2004 ist der Unterschied zwischen den tatsächlichen Kosten und den zur Verfügung stehen Geldern unübersehbar – wie wird er sich dann erst zum Jahresende 2007 darstellen?
Daran werden auch die € ***2,00**, die neuerdings mehr für ALG-II-Empfänger ausgereicht werden, nichts ändern – im Gegenteil! Sie sind wie ein Schlag ins Gesicht!
… und auch die geforderten € ***420,00** Regelleistung werden bei weitem nicht für eine gesunde Lebensführung ausreichen!
(*) Berechnungsgrundlage: Regelleistung für die Altersgruppe, davon 38 % lt. § 20 Durchführungshinweise Nr. 20.1 SGB II für Nahrung und Getränke, geteilt durch 30 Monatstage)
Waldschratt - 18. Sep, 20:34
NibblesChris - 19. Sep, 10:24
Und die Lebensmittelpreise werden nun noch weiter ansteigen...
ifish - 26. Sep, 11:39
Grundsätzlich ist dies richtig, aber Du glaubst ja wohl nicht, dass ein Erwachsener auf seine tägliche Packung Zigaretten zugunsten der Kinder verzichten würde? Das was Du beschrieben hast, ist der Anteil, der für Nahrung gedacht ist, aber nicht das was tatsächlich im Monat hereinkommt. Was mich ein wenig ankotzt, ist dass es auch vorkommen kann, dass z.B. eine arbeitende Frisörin mit Kindern genau so viel Geld bekommt, wie ein Hartz IV Empfänger bei gleichen Bedingungen.
Waldschratt - 26. Sep, 13:41
Hallo Ifish,
- es bleibt ja nicht nur bei der Frisörin, es gibt auch Beschäftigungsverhältnisse mit einer Entlohnung, die den Betroffenen zwingt, nebenbei noch "Wohlfahrt" zu beziehen! Das wird am Beispiel der Postzusteller deutlich, wenn das Briefmonopol für Postsendung über 50 g demnächst fällt. Das befürchtete Brutto-Lohnniveau der "freien Zusteller" soll sich Erwartungen gemäß um die € ***5,00** in den "neuen Ländern" (Die es angeblich ja nicht mehr geben soll, nach so vielenm Jahren der Einheit!) bewegen!
Was außerdem noch eine viel größere Schweinerei ist: Bekommen z. Bsp. Pflegeeltern Pflegegeld und es wird ihnen nachgewiesen, dass sie es nicht (nur) für das Kindeswohl einsetzen sondern selbst verbrauchen, machen sie sich strafbar. Sind sie jedoch gezwungen, Hartz IV oder Wohlfahrt zu beantragen, gilt dieses Pflegegeld als "anrechenbares Einkommen"!
... genauso wie das Taschengeld, was sich die Kinder durch Ferienarbeit oder auch mal so nebenher verdienen (dürfen)! Aber laut sagen: "Kinderarbeit ist verboten!"
Was außerdem noch eine viel größere Schweinerei ist: Bekommen z. Bsp. Pflegeeltern Pflegegeld und es wird ihnen nachgewiesen, dass sie es nicht (nur) für das Kindeswohl einsetzen sondern selbst verbrauchen, machen sie sich strafbar. Sind sie jedoch gezwungen, Hartz IV oder Wohlfahrt zu beantragen, gilt dieses Pflegegeld als "anrechenbares Einkommen"!
... genauso wie das Taschengeld, was sich die Kinder durch Ferienarbeit oder auch mal so nebenher verdienen (dürfen)! Aber laut sagen: "Kinderarbeit ist verboten!"
ifish - 26. Sep, 15:54
Hallo,
da hast Du Recht, das ist mehr als krass. Ich kenne unsere Postbotin sehr gut, eigentlich wundere ich mich, warum sie überhaupt noch arbeitet. Was das anrechenbare Einkommen angeht, kann hier, glaube ich, nicht pauschalisiert werden.
Das Pflegegeld besteht aus 2 Teilen, demjenigen Teil, der dem Unterhalt des Kindes dient, also direkt dem Kind und demjenigen, welcher die Erziehungskosten abdecken soll. Angerechnet als Einkommen soll der Betrag des Pflegegeldes, der die Kosten der Erziehung betrifft und die halbe Regelleistung nach § 20 SGB II übersteigt.
Taschengeld darf bis Höhe des Freibetrages verdient werden (den kenne ich jedoch nicht), alles was diesen übersteigt, wird als Einkommen angerechnet. Was ich in manchen Fällen schon gerechtfertigt finde. Stell Dir die Situation vor, Familie, Hartz4, Sohn erstellt Websites, (15 J alt), verdient, da talentiert, jeden Monat 2500 €. Also in dem Fall wäre es schon traurig, wenn Hartz4 in voller Höhe ausgezahlt würde.
Wie auch immer, ein schwieriges Thema. Was ich gut finde: Trotz meiner "kontra"-Meinung hast nicht direkt drauflosgepampt :-)
Noch was: Ich bewundere Dich und Deine Mutter, wie Ihr Eure nicht so alltäglichen Probleme meistert.. schon ein Vorbild...
Schöne Grüße aus Cologne
Wolfgang
da hast Du Recht, das ist mehr als krass. Ich kenne unsere Postbotin sehr gut, eigentlich wundere ich mich, warum sie überhaupt noch arbeitet. Was das anrechenbare Einkommen angeht, kann hier, glaube ich, nicht pauschalisiert werden.
Das Pflegegeld besteht aus 2 Teilen, demjenigen Teil, der dem Unterhalt des Kindes dient, also direkt dem Kind und demjenigen, welcher die Erziehungskosten abdecken soll. Angerechnet als Einkommen soll der Betrag des Pflegegeldes, der die Kosten der Erziehung betrifft und die halbe Regelleistung nach § 20 SGB II übersteigt.
Taschengeld darf bis Höhe des Freibetrages verdient werden (den kenne ich jedoch nicht), alles was diesen übersteigt, wird als Einkommen angerechnet. Was ich in manchen Fällen schon gerechtfertigt finde. Stell Dir die Situation vor, Familie, Hartz4, Sohn erstellt Websites, (15 J alt), verdient, da talentiert, jeden Monat 2500 €. Also in dem Fall wäre es schon traurig, wenn Hartz4 in voller Höhe ausgezahlt würde.
Wie auch immer, ein schwieriges Thema. Was ich gut finde: Trotz meiner "kontra"-Meinung hast nicht direkt drauflosgepampt :-)
Noch was: Ich bewundere Dich und Deine Mutter, wie Ihr Eure nicht so alltäglichen Probleme meistert.. schon ein Vorbild...
Schöne Grüße aus Cologne
Wolfgang
Waldschratt - 26. Sep, 18:34
Sachliche Diskussionen sind doch eigentlich erst die Würze!
Was nun den "talentierten Jugendlichen" angeht - sicher mag es solche geben, aber das sind dann wirklich die Einzelfälle! Und auch wenn heutzutage mehr auf die Buchstaben als auf den Sinn des Gesetzes geschaut wird, so sind die 2.500,00 Euronen kaum als "Taschengeld" zu bewerten. Ich könnte mir lebhaft vorstellen, dass da auch das Finanzamt hellhörig wird, vor allem, wenn es eben über die Ferienregelung hinausgeht (früher waren das mal drei Wochen Ferienarbeit für das ganze Jahr, davon max. zwei "am Stück"...)
Dann gibt es ja eben auch das "Kinder- und Jugendschutzgesetz", in welchem diese Begriffe (Ferienarbeit, Freizeitjob, Altersgrenzen usw.) festgelegt sind.
Streitpunkt sind allerdings, wenn auch in dieser gerichtsnotorischen Form vorerst nur in den USA, die "Beschäftigung im Haushalt". Ist das Kinderarbeit und damit verboten oder nicht? Ein Richter in den USA urteilte jedenfalls, dass das Füttern der Familienkaninchen als Kinderarbeit anzusehen und damit verboten ist!! Seine eigenen beiden Kaninchen sollte das wohl 12jährige Kind aber weiter füttern dürfen...
Mit Grausen denke ich daran, was das für Implikationen bei uns ergeben könnte! Mitessen? Ja! Tisch abräumen & abwaschen? Nein - Kinderarbeit! Nächstens verstößt das Aufräumen müssen des Kinderzimmers gegen die Menschenrechtskonvention! *fg*
*lg* aus dem silbernen Erzgebirge!
Was nun den "talentierten Jugendlichen" angeht - sicher mag es solche geben, aber das sind dann wirklich die Einzelfälle! Und auch wenn heutzutage mehr auf die Buchstaben als auf den Sinn des Gesetzes geschaut wird, so sind die 2.500,00 Euronen kaum als "Taschengeld" zu bewerten. Ich könnte mir lebhaft vorstellen, dass da auch das Finanzamt hellhörig wird, vor allem, wenn es eben über die Ferienregelung hinausgeht (früher waren das mal drei Wochen Ferienarbeit für das ganze Jahr, davon max. zwei "am Stück"...)
Dann gibt es ja eben auch das "Kinder- und Jugendschutzgesetz", in welchem diese Begriffe (Ferienarbeit, Freizeitjob, Altersgrenzen usw.) festgelegt sind.
Streitpunkt sind allerdings, wenn auch in dieser gerichtsnotorischen Form vorerst nur in den USA, die "Beschäftigung im Haushalt". Ist das Kinderarbeit und damit verboten oder nicht? Ein Richter in den USA urteilte jedenfalls, dass das Füttern der Familienkaninchen als Kinderarbeit anzusehen und damit verboten ist!! Seine eigenen beiden Kaninchen sollte das wohl 12jährige Kind aber weiter füttern dürfen...
Mit Grausen denke ich daran, was das für Implikationen bei uns ergeben könnte! Mitessen? Ja! Tisch abräumen & abwaschen? Nein - Kinderarbeit! Nächstens verstößt das Aufräumen müssen des Kinderzimmers gegen die Menschenrechtskonvention! *fg*
*lg* aus dem silbernen Erzgebirge!