Eine Frage zum Urheberrecht...
Sparte: Recht & OrdnungZur Zeit bin ich dabei, einen etwas älteren Vortrag von mir zu überarbeiten und zu aktualisieren. Dabei ist mir ein Schaubild in die Hände gefallen, das unser Geschichts~/Geographielehrer an die Tafel zeichnete und wir es schön abmalen durften. Mit geringen Veränderungen wäre es genau passend als Anschauungsmaterial für meinen Vortrag.
Jetzt kommt mein Problem: Das Schaubild in meinem Hefter sieht selbstverständlich dem an der Tafel ziemlich ähnlich - was die Grundgedanken angeht! Andere Teile wie Rankenwerk und Sternchen bzw. Strichmännchen sind mehr der "künstlerischen Freiheit" zu zuordnen.Wer übrigens das Tafelbild NICHT abmalte, wurde bestraft!
Wer hat nun die Rechte an diesem Bild in meinem Hefter?
Ich - weil ich es eigenhändig übernommen habe und dabei in der Form, aber nicht im allgemeingültigen Inhalt verändert habe?
Mein damaliger Lehrer, der das Schaubild an die Tafel zeichnete?
Derjenige, der die Unterrichtsplanug und ~vorbereitung gemacht hat, denn das Bild entstand nach einer Vorlage, von der es der Lehrer übernahm!
Oder ist die Darstellung physikalischer oder geologischer Zusammenhänge urheberrechtlich gar nicht schützbar, da es sich ja bekanntermaßen um Naturgesetze dreht, die für alle gleich sind? (Ausgenommen davon vielleicht das Periodensystem der Elemente ...)
Klingt komisch, ich weiß - aber ich möchte mich nicht mit so einer heiklen Sache ins eigene Fleisch schneiden - noch dazu auf den letzten Metrn, denn die Tabelle soll in den Anhang...
Was meint Ihr dazu?
Bitte helft mir sachdienlich weiter!
Danke!
Jetzt kommt mein Problem: Das Schaubild in meinem Hefter sieht selbstverständlich dem an der Tafel ziemlich ähnlich - was die Grundgedanken angeht! Andere Teile wie Rankenwerk und Sternchen bzw. Strichmännchen sind mehr der "künstlerischen Freiheit" zu zuordnen.Wer übrigens das Tafelbild NICHT abmalte, wurde bestraft!
Wer hat nun die Rechte an diesem Bild in meinem Hefter?
Klingt komisch, ich weiß - aber ich möchte mich nicht mit so einer heiklen Sache ins eigene Fleisch schneiden - noch dazu auf den letzten Metrn, denn die Tabelle soll in den Anhang...
Was meint Ihr dazu?
Bitte helft mir sachdienlich weiter!
Danke!
Waldschratt - 28. Apr, 23:24
Frau Schaaf - 30. Apr, 13:07
Bei solchen Zeichnungen/Folien stellt sich die Frage, ob sie dem "Allgemeingut" dienen, denn dann erübrigt sich die Frage nach dem Urheberrecht. Ich vermute, dass das bei schulischen Folien und Zeichnungen schon der Fall ist, denn sonst könnte man ja jeden Schüler wegen Urheberrechtsverletzung anzeigen. Also Sachen, denen die "allgemeinen Kennisnahme" zugrunde liegt, genießen keinen Urheberrechtsschutz.
Grundsätzlich liegt das Recht beim Erschaffer der Originalfolie. Wer sie händisch abzeichnet und wesentlich verändert/bearbeitet, kann dadurch ein "neues Werk" schaffen, an dem wiederum er das Urheberrecht hat.
Um die Frage noch genauer zu beantworten, müsste ich mich jetzt einlesen, dazu habe ich aber, aufgrund Klausurvorbereitung, leider nicht wirklich Zeit. Vielleicht findest Du ja hier den passenden §: http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
Grundsätzlich liegt das Recht beim Erschaffer der Originalfolie. Wer sie händisch abzeichnet und wesentlich verändert/bearbeitet, kann dadurch ein "neues Werk" schaffen, an dem wiederum er das Urheberrecht hat.
Um die Frage noch genauer zu beantworten, müsste ich mich jetzt einlesen, dazu habe ich aber, aufgrund Klausurvorbereitung, leider nicht wirklich Zeit. Vielleicht findest Du ja hier den passenden §: http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
Mal hören, was Frau Schaaf dazu sagt.