Arbeitslose brauchen keinen Kühlschrank!
Sparte: Recht & OrdnungEin Langzeitarbeitsloser beantragte bei seiner zuständigen Arbeitsagentur Anfang März ein zinsloses Darlehen von € ***300,00** für den Kauf eines Kühlschrankes. Da die Agentur ablehnte, stellte der Arbeitslose einen Eilantrag beim Düsseldorfer Sozialgericht - erfolglos!
"Nürnberg (D-AH) - Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf gekühlte Lebensmittel. In einem Eilverfahren entschied das Sozialgericht Düsseldorf (Az. S 35 AS 100/06 ER), dass die Arbeitsagentur einem Langzeitarbeitslosen keinen Kühlschrank vorzufinanzieren braucht.
...
"Nach Ansicht der Richter ist der Besitz eines Kühlschranks nicht für ein menschenwürdiges Dasein nötig", zitiert Dr. Dietmar Breer, Fachanwalt für Sozialrecht bei der Deutschen Anwaltshotline aus dem Beschluss. Der größte Teil der erforderlichen Lebensmittel sei auch ungekühlt haltbar. "Frische Lebensmittel können zum sofortigen Verzehr in jedem Supermarkt gekauft werden", meinten die Richter."
Quelle: Newsticker der Deutschen Anwaltshotline
Was kommt als Nächstes? Dass man die Wäsche durchaus auch mit einer
"Rumpel"
am Bach waschen kann und deshalb keine Waschmaschine mehr braucht?
Es fällt mir immer schwerer, manche Rechtsprechung logisch nachzuvollziehen - immer öfter ist es mir völlig unmöglich!
"Nürnberg (D-AH) - Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf gekühlte Lebensmittel. In einem Eilverfahren entschied das Sozialgericht Düsseldorf (Az. S 35 AS 100/06 ER), dass die Arbeitsagentur einem Langzeitarbeitslosen keinen Kühlschrank vorzufinanzieren braucht.
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"Nach Ansicht der Richter ist der Besitz eines Kühlschranks nicht für ein menschenwürdiges Dasein nötig", zitiert Dr. Dietmar Breer, Fachanwalt für Sozialrecht bei der Deutschen Anwaltshotline aus dem Beschluss. Der größte Teil der erforderlichen Lebensmittel sei auch ungekühlt haltbar. "Frische Lebensmittel können zum sofortigen Verzehr in jedem Supermarkt gekauft werden", meinten die Richter."
Quelle: Newsticker der Deutschen Anwaltshotline
Was kommt als Nächstes? Dass man die Wäsche durchaus auch mit einer
"Rumpel"
am Bach waschen kann und deshalb keine Waschmaschine mehr braucht?
Es fällt mir immer schwerer, manche Rechtsprechung logisch nachzuvollziehen - immer öfter ist es mir völlig unmöglich!
Waldschratt - 20. Jul, 15:22
Shania - 20. Jul, 16:03
ich dachte, das du n Witz machst ... *grosses Kopfschuettln*
na wenn die so weiter machen, braucht n Arbeitsloser tatsaechlich keinen Kuehlschrank mehr, weil er dann eh kein Geld mehr hat, diesen mit Lebensmitteln zu fuellen ... gna
na wenn die so weiter machen, braucht n Arbeitsloser tatsaechlich keinen Kuehlschrank mehr, weil er dann eh kein Geld mehr hat, diesen mit Lebensmitteln zu fuellen ... gna
Nicht zu fassen!
Also sollen wir für die gekühlten Getränke alle halbe Stunde in den Supermarkt laufen???
... aber was ist z. Bsp. mit Babynahrung, Margarine/Butter, mit Milch~ und Joughert-Erzeugnissen? Und was kostet es an Fahrgeld, wenn man jeden Tag wegen eines frischen Eies in die Stadt fährt, weil der Ede**-Markt im Wohngebiet teuer ist und Al** und Li** in der Stadt sind?
... was ist mit Insulin????
... und wenn man diese Medikamente NICHT kühlt, bekämpft man die Krankheit am effektivsten, denn sie wird komplett ausgerottet! Und der Kostenverursacher "Patient" gleich mit!
--> So gesundet dann der Staatshaushalt... *depressiv weiterspinne*