Vorsicht Abzocke!
Sparte: Recht & OrdnungAuch wenn Werbung oft nervt, kann ich es verstehen, wenn mancher seinen I-Net-Auftritt über das Schalten von Werbebannern auf seiner Site finanziert.
Würde mir bei dieser Gelegenheit ein "windiger" Geschäftspartner unterkommen, der durch unseriöses Verhalten seine Kunden abzockt und dadurch auch mich in Mißkredit bringt, hätte der die längste Zeit auf meiner Seite werben dürfen. Der wäre mit mindestens "Mach3" rausgeflogen!
Auf Grund dieser Haltung habe ich mich gewundert, bei einem bei mir beliebten Anbieter einen Warntext vor diversen Praktiken einschließlich einiger Anbieternennungen vorzufinden - die aber weiterhin auf der Site werben durften....
Des Rätsels Lösung: Bereits der Werbevertrag enthält im Kleingedruckten Fesselungsklauseln, die eine vorfristige Kündigung mit deftigen Vertagsstrafen belegen, da die Anzeigen ja seit Vertagsschluß nicht geändert wurden.
Da kann man nur noch sagen:
"Drum prüfe, wer sich vertraglich bindet,
ob sich nicht noch 'ne Klausel findet!"
(Zitathonorare gem. Urheberrechtsschutzgesetz oder so bitte an mich überweisen!!!" *rofl*)
Und hier der Warninweis:
"Sehr geehrter ******- User,
wie Sie wissen, finanziert sich ********* auch durch Werbe-Einblendungen auf die wir im Detail keinen Einfluss haben.
Beachten Sie bitte bei einigen aktuellen Angeboten (Lebensaltervorhersage, Abstammung) das Kleingedruckte (meist ganz unten nur durch Scrollen zu sehen), bevor Sie Ihre Adresse eingeben.
Zitat "Für den …… Service zahlen Sie einmalig 59.00 Euro..."
Ähnliche Aufmerksamkeit empfehlen wir bei allen Angeboten im Internet.
Vielen Dank ..."
Würde mir bei dieser Gelegenheit ein "windiger" Geschäftspartner unterkommen, der durch unseriöses Verhalten seine Kunden abzockt und dadurch auch mich in Mißkredit bringt, hätte der die längste Zeit auf meiner Seite werben dürfen. Der wäre mit mindestens "Mach3" rausgeflogen!
Auf Grund dieser Haltung habe ich mich gewundert, bei einem bei mir beliebten Anbieter einen Warntext vor diversen Praktiken einschließlich einiger Anbieternennungen vorzufinden - die aber weiterhin auf der Site werben durften....
Des Rätsels Lösung: Bereits der Werbevertrag enthält im Kleingedruckten Fesselungsklauseln, die eine vorfristige Kündigung mit deftigen Vertagsstrafen belegen, da die Anzeigen ja seit Vertagsschluß nicht geändert wurden.
Da kann man nur noch sagen:
"Drum prüfe, wer sich vertraglich bindet,
ob sich nicht noch 'ne Klausel findet!"
(Zitathonorare gem. Urheberrechtsschutzgesetz oder so bitte an mich überweisen!!!" *rofl*)
Und hier der Warninweis:
"Sehr geehrter ******- User,
wie Sie wissen, finanziert sich ********* auch durch Werbe-Einblendungen auf die wir im Detail keinen Einfluss haben.
Beachten Sie bitte bei einigen aktuellen Angeboten (Lebensaltervorhersage, Abstammung) das Kleingedruckte (meist ganz unten nur durch Scrollen zu sehen), bevor Sie Ihre Adresse eingeben.
Zitat "Für den …… Service zahlen Sie einmalig 59.00 Euro..."
Ähnliche Aufmerksamkeit empfehlen wir bei allen Angeboten im Internet.
Vielen Dank ..."
Waldschratt - 2. Feb, 17:17