Gesunde Ernährung mit Hartz IV?
Sparte: Recht & OrdnungEs gab und gibt immer wieder Diskussionen über die "ausreichende Bemessung" von ALG II und Hartz IV mit Blick auf die gesunde Ernährung. (In diesem Zusammenhang sei auch auf das Ablehnungsurteil zur Kostenübernahme für einen Kühlschrank durch die ARGE/das Sozialamt (Az. S 35 AS 100/06 ER) für Langzeitarbeitslose hingewiesen…). Immer wieder wird die Behauptung aufgestellt, dass Arbeitslose, also sowohl Bezieher von ALG II als auch von Hartz IV, über ausreichende finanzielle Mittel verfügen um vor allem Kinder und Jugendliche gesund zu ernähren.
Das entspricht nicht den Tatsachen!
Mitarbeiter des Forschungsinstitutes für Kinderernährung der Universität Bonn haben bereits 2004 eine entsprechende Analyse vorgelegt.
Als Basis dienten die Preise von mehr als 80 Lebensmitteln – einmal gekauft bei REWE und EDEKA (normale Supermärkte) sowie ALDI und LIDL (Billigsupermärkte/Discounter). Dabei kamen sie zu folgenden Ergebnissen:
Für die gesunde Ernährung eines durchschnittlichen 15jährigen Jugendlichen hätten beim Discounter täglich € ***4,68**, im normalen Supermarkt € ***7,44** ausgegeben werden müssen. (Zur Erinnerung: Diese Studie stammt aus dem Jahr 2004!)
Nach Bilanzen der Markt~ und Preisberichtsstelle für Erzeugnisse der Forst- und Ernährungswissenschaft sind allein seit dem Sommer 2006 die Preise wie folgt gestiegen:
• Kartoffeln 32,5 %
• Gemüse 16 %
• Geflügel 9 %
• Orangensaft 7 %
• Apfelsaft 5 %
Dabei wurden die im August gestiegenen Kosten für Milch und Milcherzeugnisse sowie die geplante Preiserhöhung für Getreideprodukte, Fleisch, Obst und Margarine noch nicht berücksichtigt.
Dem gegenüber stellt der Gesetzgeber für Jugendliche im Alter von 14 bis 25 Jahren in ALG-II-Familien jedoch lediglich € ***3,52** täglich, Kindern unter 14 Jahren sogar nur € ***2,63** täglich für Essen und Trinken zur Verfügung! (*)
Allein für 2004 ist der Unterschied zwischen den tatsächlichen Kosten und den zur Verfügung stehen Geldern unübersehbar – wie wird er sich dann erst zum Jahresende 2007 darstellen?
Daran werden auch die € ***2,00**, die neuerdings mehr für ALG-II-Empfänger ausgereicht werden, nichts ändern – im Gegenteil! Sie sind wie ein Schlag ins Gesicht!
… und auch die geforderten € ***420,00** Regelleistung werden bei weitem nicht für eine gesunde Lebensführung ausreichen!
(*) Berechnungsgrundlage: Regelleistung für die Altersgruppe, davon 38 % lt. § 20 Durchführungshinweise Nr. 20.1 SGB II für Nahrung und Getränke, geteilt durch 30 Monatstage)
Das entspricht nicht den Tatsachen!
Mitarbeiter des Forschungsinstitutes für Kinderernährung der Universität Bonn haben bereits 2004 eine entsprechende Analyse vorgelegt.
Als Basis dienten die Preise von mehr als 80 Lebensmitteln – einmal gekauft bei REWE und EDEKA (normale Supermärkte) sowie ALDI und LIDL (Billigsupermärkte/Discounter). Dabei kamen sie zu folgenden Ergebnissen:
Für die gesunde Ernährung eines durchschnittlichen 15jährigen Jugendlichen hätten beim Discounter täglich € ***4,68**, im normalen Supermarkt € ***7,44** ausgegeben werden müssen. (Zur Erinnerung: Diese Studie stammt aus dem Jahr 2004!)
Nach Bilanzen der Markt~ und Preisberichtsstelle für Erzeugnisse der Forst- und Ernährungswissenschaft sind allein seit dem Sommer 2006 die Preise wie folgt gestiegen:
• Kartoffeln 32,5 %
• Gemüse 16 %
• Geflügel 9 %
• Orangensaft 7 %
• Apfelsaft 5 %
Dabei wurden die im August gestiegenen Kosten für Milch und Milcherzeugnisse sowie die geplante Preiserhöhung für Getreideprodukte, Fleisch, Obst und Margarine noch nicht berücksichtigt.
Dem gegenüber stellt der Gesetzgeber für Jugendliche im Alter von 14 bis 25 Jahren in ALG-II-Familien jedoch lediglich € ***3,52** täglich, Kindern unter 14 Jahren sogar nur € ***2,63** täglich für Essen und Trinken zur Verfügung! (*)
Allein für 2004 ist der Unterschied zwischen den tatsächlichen Kosten und den zur Verfügung stehen Geldern unübersehbar – wie wird er sich dann erst zum Jahresende 2007 darstellen?
Daran werden auch die € ***2,00**, die neuerdings mehr für ALG-II-Empfänger ausgereicht werden, nichts ändern – im Gegenteil! Sie sind wie ein Schlag ins Gesicht!
… und auch die geforderten € ***420,00** Regelleistung werden bei weitem nicht für eine gesunde Lebensführung ausreichen!
(*) Berechnungsgrundlage: Regelleistung für die Altersgruppe, davon 38 % lt. § 20 Durchführungshinweise Nr. 20.1 SGB II für Nahrung und Getränke, geteilt durch 30 Monatstage)
Waldschratt - 18. Sep, 20:34