"Wenn der Arzt zum Händler wird"
Sparte: Recht & Ordnung"MT) AUE: "Wenn Mediziner, aus eigenen finanziellen Interessen ihre Praxis als Vertriebsort für Vitamin-, Mineralstoff- und andere "Gesundheitsprodukte" nutzen, muss dieser Entwicklung Einhalt geboten werden, sagt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Verbraucher, denen schon einmal vom Arzt Produkte zum Verkauf angeboten wurden, sollten dies den Verbraucherschützern bis zum 30.09.2006 mitteilen. Dazu steht unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de "Kostenlose Downloads" – "Gesundheit" ein Fragebogen zum Herunterladen und Ausfüllen bereit. Auch können Verbraucher ihre Erfahrungen den Verbraucherschützern unter der E-Mail Adresse aktion@vzs.de mitteilen. Diese Schilderungen sollen schließlich anonymisiert Ärztekammern und Politikern übermittelt werden, um zu verdeutlichen, dass dieser Praxis entgegen gewirkt werden muss. Das Formular ist auch in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich.
"Einem Arzt ist es verboten, während der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit Nahrungsergänzungen, Arzneimittel (ausgenommen die Abgabe unverkäuflicher Muster) oder andere Produkte anzubieten, wenn diese nicht wegen ihrer Besonderheiten notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind", so die Verbraucherschützerin. Geregelt ist dies in der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer."
Quelle: Kabeljournal
Verbraucher, denen schon einmal vom Arzt Produkte zum Verkauf angeboten wurden, sollten dies den Verbraucherschützern bis zum 30.09.2006 mitteilen. Dazu steht unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de "Kostenlose Downloads" – "Gesundheit" ein Fragebogen zum Herunterladen und Ausfüllen bereit. Auch können Verbraucher ihre Erfahrungen den Verbraucherschützern unter der E-Mail Adresse aktion@vzs.de mitteilen. Diese Schilderungen sollen schließlich anonymisiert Ärztekammern und Politikern übermittelt werden, um zu verdeutlichen, dass dieser Praxis entgegen gewirkt werden muss. Das Formular ist auch in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich.
"Einem Arzt ist es verboten, während der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit Nahrungsergänzungen, Arzneimittel (ausgenommen die Abgabe unverkäuflicher Muster) oder andere Produkte anzubieten, wenn diese nicht wegen ihrer Besonderheiten notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind", so die Verbraucherschützerin. Geregelt ist dies in der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer."
Quelle: Kabeljournal
Waldschratt - 23. Jul, 22:03