Körpergewicht kontra Rentenkasse
Sparte: Recht & OrdnungDer Aufenthalt übergewichtiger Menschen in einer Rehabilitationsklinik darf von der Rentenkasse nicht von einer vorherigen Gewichtsreduzierung abhängig gemacht werden!
(Urteil des Sozialgerichtes Dortmund, AZ: S 34 R 153/05)
Einem 150 kg schweren westfälischen Busfahrer hatte die rentenkasse den Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik für Eßgestörte verweigert, sofern er nicht vorher die Hälfte des Übergewichtes ambulant abgebaut habe.
"Und deshalb darf man ihm jetzt die stationäre Behandlung nicht verweigern", entschieden die Richter. Zumal die Behandlung in einer Spezialklinik für Essgestörte durch intensive ärztliche und psychotherapeutische Einflussnahme Erfolg verspreche. Die Richter haben darauf hingewiesen, dass die drohende Erwerbsunfähigkeit des Busfahrers die Rentenkasse letztlich teurer kommt, als ein mehrwöchiger Aufenthalt in einem Rehazentrum.
(Quelle: Deutsche Anwaltshotline)
(Urteil des Sozialgerichtes Dortmund, AZ: S 34 R 153/05)
Einem 150 kg schweren westfälischen Busfahrer hatte die rentenkasse den Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik für Eßgestörte verweigert, sofern er nicht vorher die Hälfte des Übergewichtes ambulant abgebaut habe.
"Und deshalb darf man ihm jetzt die stationäre Behandlung nicht verweigern", entschieden die Richter. Zumal die Behandlung in einer Spezialklinik für Essgestörte durch intensive ärztliche und psychotherapeutische Einflussnahme Erfolg verspreche. Die Richter haben darauf hingewiesen, dass die drohende Erwerbsunfähigkeit des Busfahrers die Rentenkasse letztlich teurer kommt, als ein mehrwöchiger Aufenthalt in einem Rehazentrum.
(Quelle: Deutsche Anwaltshotline)
Waldschratt - 22. Dez, 23:29